Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
- Pedrocelli
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
uiuiui
da bin ich froh das es bei mir eher andersrum ist
Gruß Peter
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Nach dem Urlaub, ist vor dem Urlaub !
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
Gutes Video!
habe bei unserem Raclet Cortina von Haus aus grade mal 45kg evtl. (Die Stützlastwaage ist erst ab 50kg skaliert).Und das obwohl ich alles Schwere schon vor der Achse verstaut habe (Heringe, Grill, Vorzelt, Vorzeltgestänge). Werde jetzt noch eine Deichselkiste montieren und dort die Heringe, den Grill usw. rein packen. Hoffe dann auf zwischen 50 & 60kg zu kommen...
Gruß Colli
habe bei unserem Raclet Cortina von Haus aus grade mal 45kg evtl. (Die Stützlastwaage ist erst ab 50kg skaliert).Und das obwohl ich alles Schwere schon vor der Achse verstaut habe (Heringe, Grill, Vorzelt, Vorzeltgestänge). Werde jetzt noch eine Deichselkiste montieren und dort die Heringe, den Grill usw. rein packen. Hoffe dann auf zwischen 50 & 60kg zu kommen...
Gruß Colli
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
Vielen Dank fürs Zeigen !
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
Hallo!
Zu dem Thema noch eine kleine Frage an alle Wissenden : Ich habe einen Raclet Parthenon (scheint eine Variante des Cortina zu sein), auf der Plakette am Fahrzeug steht 20kg, im deutschen Fahrzeugschein des Vorbesitzers steht 50 kg unter der Rubrik 13 (= Stützlast). In der Bedienungsanleitung steht: "Auflagedruck ca. 25 kg au dem Kupplungskopf, max. 70kg). Bei der technischen Kontrolle bei meiner Anmeldung wurden kurz über 50 kg am Stützrad gemessen. Der gute Mann war verständlicherweise etwas verwirrt (Plakette 20 kg / reell ca. 50 kg), aber letzlich sehr nachsichtig
Meine Frage aber nun: an welchem Wert sollte ich mich sinnvollerweise orientieren?
Danke für eure Hilfe!
Louis
Zu dem Thema noch eine kleine Frage an alle Wissenden : Ich habe einen Raclet Parthenon (scheint eine Variante des Cortina zu sein), auf der Plakette am Fahrzeug steht 20kg, im deutschen Fahrzeugschein des Vorbesitzers steht 50 kg unter der Rubrik 13 (= Stützlast). In der Bedienungsanleitung steht: "Auflagedruck ca. 25 kg au dem Kupplungskopf, max. 70kg). Bei der technischen Kontrolle bei meiner Anmeldung wurden kurz über 50 kg am Stützrad gemessen. Der gute Mann war verständlicherweise etwas verwirrt (Plakette 20 kg / reell ca. 50 kg), aber letzlich sehr nachsichtig
Meine Frage aber nun: an welchem Wert sollte ich mich sinnvollerweise orientieren?
Danke für eure Hilfe!
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
Hallo Louis,Flautenschieber hat geschrieben:Meine Frage aber nun: an welchem Wert sollte ich mich sinnvollerweise orientieren?
die Stützlast drückt auf den Kupplungskopf. Deshalb ist nur die am Kupplungskopf bestehende Stützlast richtig. Das Stützrad kann ja ein ganzes Stück nach hinten versetzt sein - das kann keinen korrekten Wert mehr geben. Die höchstzulässige Stützlast kann für PKW, Anhängerkupplung und Anhänger durchaus unterschiedlich sein. Hier gilt der niedrigste Wert als der höchstzulässige.
Viele Grüße, Stephan
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
Grüße Dich, Stephan!
Unser VOLVO darf lt. Typenschein 15 bis 75 Kilo Stützlast auf die Kugel nehmen. Unser CT hat lt. Handbuch 50 Kilo zul. stat. Stützlast, weder im Typenschein noch in der Zulassung ist das präzise definiert.
Bedeutet Deine Aussage nun, dass ich den CT so beladen muß, dass gerade mal 15 Kilo auf der Kugel liegen? Oder dürfen es auch die bei voller Zuladung real erreichten knapp 50 Kilo sein?
Ist ein bißl verwirrend, das Ganze.
Dank und Gruß aus dem Wein/4, André.
Das interessiert mich aus gegebenem Anlass.Exfalter hat geschrieben:Die höchstzulässige Stützlast kann für PKW, Anhängerkupplung und Anhänger durchaus unterschiedlich sein. Hier gilt der niedrigste Wert als der höchstzulässige.
Unser VOLVO darf lt. Typenschein 15 bis 75 Kilo Stützlast auf die Kugel nehmen. Unser CT hat lt. Handbuch 50 Kilo zul. stat. Stützlast, weder im Typenschein noch in der Zulassung ist das präzise definiert.
Bedeutet Deine Aussage nun, dass ich den CT so beladen muß, dass gerade mal 15 Kilo auf der Kugel liegen? Oder dürfen es auch die bei voller Zuladung real erreichten knapp 50 Kilo sein?
Ist ein bißl verwirrend, das Ganze.
Dank und Gruß aus dem Wein/4, André.
Und ich habe auch lieber ein kaputtes Fahrrad statt ein brennendes Haus. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
Es zählt der niedrigste Maximal-Wert der Anhänger/Zugfahrzeugkombination.
In deinem Fall darf die Stützlast an der Zugkugelkupplung gemessen also laut Bedienungsanleitung die 50 Kg sein.
Was die 15 Kilo sein sollen kann ich mir nicht erklären. Ist eigentlich Schwachsinn wenn dort ein Minimalwert angegeben ist. Dies würde ja strenggenommen bedeuten, daß du dir immer einen Klotz mit 15 KIlo auf die AHK schnallen müsstest.
In deinem Fall darf die Stützlast an der Zugkugelkupplung gemessen also laut Bedienungsanleitung die 50 Kg sein.
Was die 15 Kilo sein sollen kann ich mir nicht erklären. Ist eigentlich Schwachsinn wenn dort ein Minimalwert angegeben ist. Dies würde ja strenggenommen bedeuten, daß du dir immer einen Klotz mit 15 KIlo auf die AHK schnallen müsstest.
Gruß Ralf
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
Andre,
wenn du nicht möchtest, dass sich der CT 6-2 wie ein nasser Schwamm hinter Deinem Auto bewegt, achtest Du besser drauf, dass Deine Stützlast bei 50 kg liegt. da läuft der CT optimal hinterher.
Gruß
Udo
wenn du nicht möchtest, dass sich der CT 6-2 wie ein nasser Schwamm hinter Deinem Auto bewegt, achtest Du besser drauf, dass Deine Stützlast bei 50 kg liegt. da läuft der CT optimal hinterher.
Gruß
Udo
Zuletzt geändert von CT7 Fan am 16.04.2016 07:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
Quelle Wikipedia:Fuzzy hat geschrieben:Was die 15 Kilo sein sollen kann ich mir nicht erklären. Ist eigentlich Schwachsinn wenn dort ein Minimalwert angegeben ist.
Der deutsche Gesetzgeber schreibt für gängige PKW-Gespanne eine Mindeststützlast von 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers vor; sie braucht aber 25 kg nicht zu überschreiten (§ 44 StVZO).
Auf die 15kg komme ich auch nicht, aber eine Mindeststützlast gibt es schon ... Die gilt natürlich nur im Anhängerbetrieb.
Bei unterschreiten der Mindeststützlast ....... siehe Eingangsfilmchen.
Zuletzt geändert von Knebel24 am 16.04.2016 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
Ich steh' auf Falten!
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
Aha, alles klar. Danke.Fuzzy hat geschrieben:Es zählt der niedrigste Maximal-Wert der Anhänger/Zugfahrzeugkombination.
Real habe ich sowieso die gewünschten 50 Kilo, und der CT läuft so brav hinten nach, dass ich gelegentlich bewußt in den Rückspiegel schaue ob er eh' noch dran hängt...
Gruß aus dem Wein/4, André.
Zuletzt geändert von Gleiter am 16.04.2016 15:14, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: linksschreibung
Grund: linksschreibung
Und ich habe auch lieber ein kaputtes Fahrrad statt ein brennendes Haus. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
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Re: Anschaulich: welche Folgen hat eine geringe Stützlast
Hi!
Ja, man sollte nicht mitten in der Nacht noch missverständliche Texte schreiben... Fuzzy hat natürlich Recht - so war das gemeint.
Anfangs habe ich auch schön brav immer mit der Stützlastwaage unter dem Kupplungsmaul nachgewogen. Heute sehe ich das etwas gelassener: Ich hebe den Anhänger (egal ob Wohnwagen oder Nutzanhänger) am Kupplungsmaul an. Geht das leicht, ist die Stützlast zu gering. Geht das kaum, ist die Stützlast zu gering. Die passende Stützlast (50 kg passt fast immer) lässt sich noch anheben, aber ich muss mich schon etwas mehr anstrengen. Auf Urlaubsfahrten ist die Stützlastwaage aber immer in der Heringskiste - man weiß ja nie...
Viele Grüße, Stephan
Ja, man sollte nicht mitten in der Nacht noch missverständliche Texte schreiben... Fuzzy hat natürlich Recht - so war das gemeint.
Anfangs habe ich auch schön brav immer mit der Stützlastwaage unter dem Kupplungsmaul nachgewogen. Heute sehe ich das etwas gelassener: Ich hebe den Anhänger (egal ob Wohnwagen oder Nutzanhänger) am Kupplungsmaul an. Geht das leicht, ist die Stützlast zu gering. Geht das kaum, ist die Stützlast zu gering. Die passende Stützlast (50 kg passt fast immer) lässt sich noch anheben, aber ich muss mich schon etwas mehr anstrengen. Auf Urlaubsfahrten ist die Stützlastwaage aber immer in der Heringskiste - man weiß ja nie...
Viele Grüße, Stephan
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