Hollandöse

Bereich für Themen, die sich mit den Zugfahrzeugen befassen.
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ABurger
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Re: Hollandöse

Beitrag von ABurger »

Nachdem ja erfolgreich die Hollandöse für das Abreißseil bei gebremsten Anhängern
und ein kurzer Ausflug zur Antischlingerkupplung behandelt wurden,
jetzt zur zuletzt aufgetretenen Frage, nämlich

das Fangseil für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG

- das Fangseil ist etwas ganz anderes als ein Abreißseil!

- es darf nicht über die Anhängekupplung gelegt werden, weil es dort ganz leicht abspringen kann

- es soll den Anhänger am Zugfahrzeug gehalten werden, falls das Kupplungsmaul, warum auch immer,
vom Kugelkopf der AHK springt (oder sich eine schwenk-/abnehmbare AHK vom Fz löst),
damit der Anhänger nicht ungebremst und unkontrolliert irgendwohin rollt (Gegenfahrbahn, Gehsteig)

- das Fangseil muß also während der Fahrt untrennbar an der Zugeinrichtung vom Anhänger
und unverlierbar an einem festen Anschlagpunkt des Zugfahrzeugs befestigt sein

- klar muss auch sein, dass eine schwenk- bzw. abnehmbare AHK keinen festen Anschlagpunkt darstellt
und daß an der Zugeinrichtung nicht herum-geschweißt oder -gebohrt werden darf

Warum auch immer, in Deutschland ist so ein Fangseil nicht gefordert,
wie auch das Abreißseil einfach so in einer Schlaufe über der AHK liegen darf ...
(wo doch sonst jeder lohhusten in der BRD reglementiert ist).
Unbestreitbar ist ja wohl, daß wir in D da schwer hinterher hinken.

Aber verantwortungsvolle Fahrzeugführer, die wir Camper nun mal sind,
können das besser, auch ohne ein längst fälliges Gesetz in der StVO / StVZO - stimmts?

Von daher ist es für mich auch nicht verwunderlich, daß man so 1-2-3 in einem deutschen
Internetshop nichts findet, außer ds weiter oben verlinkte Teil (rel. halbherziges Teil, finde ich).
Ob was gegen eine solche Eigenbau-Lösung spricht,
wie auf dem Foto in Beitrag vom Exfalter zu sehen ist, vermag ich nicht zu sagen
--> viewtopic.php?p=142902#p142902

Fangseile in Internetshops
Es hat mir keine Ruhe gelassen und so wurde ich dann doch fündig.
Schaut mal:

deutsche Anbieter
- https://www.zuck24.de/anhangerteile/zug ... anger.html
- https://www.knott-anhaenger-shop.de/fan ... haken.html

Anbieter im Ausland
- https://www.anhaenger-fahrzeugtechnik.a ... -Anhaenger
- https://anhaengerbau.ch/shop/fangseil-c ... mm-l550mm/
- https://www.prillinger.at/de/p/Fangseil ... m~00187953

So, ich hoffe, ich konnte dienen!?
Und ... falls was an den verlinkten Angeboten unklar sein sollte, einfach beim Anbieter nachfragen.
Das stehen real existierende Personen hinter, auf den Webseiten stehen die Telefon-Nummern,
so ziemlich jeder hat Telefon-Flat ... also ran an die Buletten.
So wie man hier rein tippen kann, gibt es beim TÜV und bei den Anbietern sicher immer
kompetente Menschen, die weiterhelfen können
(ein Forum oder das Internet samt Wikipedia wissen auch nicht immer alles ...).
Klapprige Grüsse von Rüdiger
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Exfalter
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Re: Hollandöse

Beitrag von Exfalter »

Hallo Rüdiger,

ja, das bringt mich wirklich weiter. :dhoch: Eine dieser Varianten wird's werden - der Urlaub in NL ist gerettet! :zwinker:
Irgendwo hatte ich auch schon so eine Variante gesehen, aber keine Maße dabei. Daher war ich etwas unsicher.

Und die Selbstbaulösung (war ja nicht von mir) bleibt in der Kiste für den Schrotthändler. :lol

Viele Grüße, Stephan
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Re: Hollandöse

Beitrag von letzter »

Na ja , ich denke, wir machen uns da viel zu viele Gedanken! Es geht doch darum, dass der "gelöste" Anhänger nicht unkontrolliert durch die Gegend saust. Daher ist doch nur wichtig, dass eine zusätzliche Verbindung zwischen beiden Fahrzeugen besteht. (Das was und wo nach DIN xy ist m.M. eher eine deutsche Angelegenheit).

Wie man in ABurgers Beispielen sieht, reicht eine Schlaufe um den Träger der AHK und ich erinnere mich dunkel, dass die Schweizer bei Einführung des Gesetztes auch die Abschleppöse des Autos erwähnt haben (kann das aber nicht belegen).

Ich habe die gleiche Anhängevorrichtung wie Exfalter. Ich habe mir im Bootszubehör ein Drahtseil mit zwei Ösen/Schlaufen anfertigen lassen. Durch eine Öse geht die vordere Schraube des Kuplungsmauls im Rohr und in der anderen ist ein Schäkel der am Auto befestigt wird. Das erfüllt meine Ansprüche an die Optik und die gesetzlichen Vorgaben.

Ich hoffe, dass es trotzdem nie zum Einsatz kommt! :winkend:
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Re: Hollandöse

Beitrag von ABurger »

Wie man in ABurgers Beispielen sieht, reicht eine Schlaufe um den Träger der AHK
Aber bitte nicht verwechseln mit "Schlaufe über den Kupplungskopf".
Gerade das soll ja nicht sein.

Aber ansonsten stimme ich Dir zu ... wobei für ungebremste Anhänger in Deutschland ja
unverständlicherweise gar kein Fangseil vorgeschrieben ist, auch nicht nach DIN.
So eione Fangsicherung verlangen ja um uns herum nur Österreich, die Schweiz und die Niederlande.
Klapprige Grüsse von Rüdiger
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Re: Hollandöse

Beitrag von Exfalter »

Für mich hat das Thema ein Ende!

Heute kam mein bestelltes Drahtseil und wenn das nicht akzeptiert wird, weiß ich‘s auch nicht. Denn seht, von wo es kommt:
Bild
Nun gut, zusammengeklöppelt in China, aber da kommt ja so vieles her.

Ich habe es um die vordere der Kupplungsmaulschrauben gelegt und das andere Ende mit meinem großen Karabinerhaken versehen. Wie es am Ende aussieht, kann ich erst sehen, wenn das Brüderchen mal wieder auf den Rädern und ans Auto angekuppelt dasteht. Insgesamt könnte es sein, dass es etwas zu lang ist (Gesamtlänge 40cm). Aber besser als dasselbe Stück zu kurz!

Viele Grüße, Stephan
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Re: Hollandöse

Beitrag von Klappersd »

.....dass eine schwenk- bzw. abnehmbare AHK keinen festen Anschlagpunkt darstellt.....


Schwenkbar vom Werk aus auch nicht?? Ööh, super, die haben so eine kleine Schlaufe unter dem Kugelkopf, dachte das wäre extra dafür da... Jetzt muss ich mich drunter legen und was festes finden? Puuh
LG Stephan
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Re: Hollandöse

Beitrag von Exfalter »

Hallo Namensvetter,

wenn du dich aus NL, A und CH fernhältst, geht's noch :zwinker:

Viele Grüße, Stephan
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Re: Hollandöse

Beitrag von Klappersd »

Naja, für NRW'ler ist Holland schon attraktiv...

Ist da etwas unterm Auto bei werkseitigen Schwenkern?
Beim alten war neben der abnehmbaren direkt ein Öse...

Wat ein sch.... Holland.... Habe mir extra einen E Scooter für Holland gekauft, sind in Holland aber verboten.... :klapp:
LG Stephan
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Re: Hollandöse

Beitrag von Exfalter »

Hallo Stephan,

NL ist auch für uns die schnellste Möglichkeit an einen Meeresstrand zu kommen. Nichtsdestotrotz werden wir dieses Jahr im Binnenland bleiben...
An dem verbotenen E-Scooter kann man nichts ändern, aber für die Hollandöse gibt es bestimmt eine Lösung! Vieleicht fragst du mal in der Autowerkstatt nach?

Viele Grüße, Stephan
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Re: Hollandöse

Beitrag von letzter »

Ich frage mich gerade... Kann denn eine schwenkbare AHK Ihren Haken verlieren? Der müsste doch fest mit dem schwenkbaren Teil verbunden sein - insofern sollte die Öse zur "Anhängerrettung" doch ausreichen.
:camp1

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Re: Hollandöse

Beitrag von ABurger »

letzter hat geschrieben: 14.07.2023 22:11 Ich frage mich gerade... Kann denn eine schwenkbare AHK Ihren Haken verlieren? Der müsste doch fest mit dem schwenkbaren Teil verbunden sein - insofern sollte die Öse zur "Anhängerrettung" doch ausreichen.
Denke das auch.
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Re: Hollandöse

Beitrag von Neandertaler »

letzter hat geschrieben: 06.07.2023 22:24 Ich denke mal das Foto/ der Anhänger sind schon älter.

Früher gab es die Befürchtung, die Kugel könne (bei starren AHK) abfallen oder der Anhänger von der Kugel springen, weil das Zugmaul nicht richtig schließt. Dafür ist das kurze Seil gedacht.

Mittlerweile hat man festgestellt, dass Abnehmbare AHK auch mal Ihren ganzen Haken verlieren können (mal die Suche bei Youtube bemühen) Darum nun das längere Seil zum Zugfahrzeug!
Und um es mal deutlich zu sagen: Wenn sich der Anhänger aus irgend einem Grund löst, ist es doch besser das FZ des Verursachers wird beschädigt als das ein Anhänger unkontrolliert und wie ein Geschoß durch die Gegend saust. Nutzt das Seil zum FZ bitte auch in D, auch ohne gesetzliche Vorgabe!

Viel Erfolg und allseits gute Fahrt! :camp1
Der Anhänger ist 4 Jahre alt, hat also in 2022 das erste mal die DEKRA von innen gesehen. Da wurde das erwartungsgemäß auch nicht bemängelt. Jetzt einfach ein längeres Seil zu montieren sehe ich als kritischer an. Das wäre nicht original, sprich: Festmontiertes Zubehör, vor allem in sicherheitsrelevanten Elementen wie hier - bedürfen einer ABE, eines Festigkeitsgutachten o. ä. Und die Frage war ja auch nicht, ob ich das in D verwenden muss. Die Frage war:
Wie soll ich die Vorgabe der NL umsetzen, wenn der Anhänger werksseitig (für D) so ausgelegt ist? Hier noch mal die Aussage vom ADAC:

Ungebremste Anhänger müssen mit einem starken Sicherheitsseil an der Deichsel mit dem Zugfahrzeug verbunden sein" und weiter
"Es ist unzulässig, das Abreiß- oder Sicherungsseil nur über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen."

Diese Frage sehe ich hier noch nicht beantwortet. Ich gehe mal davon aus, dass ich hier eine Art "Bestandsschutz" genieße, solange ich in NL nur Urlaub mache und den Anhänger nicht ständig dort verwende?
Im Umkehrschluss dürfen ja auch NL-zugelassene Fahrzeuge in D fahren, die nicht unbedingt der deutschen STVZO entsprechen.
Viele Grüße
Stefan
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Re: Hollandöse

Beitrag von ABurger »

Das Fangseil an Deinem Anjhänger hat eine ABE? - Ernsthaft jetzt?
Den von mir verlinklten Fangseilen liegt, soweit ich das ersehen kann, keine ABE bei.
Wenn Du mal bei Deinem Automobil-Club nachfragen Könntest, frage doch gleich auch mal nach der ABE für eine Kette,
die lt. Aussagen des ADAC als Alternative zu einem Seil genannt wurde.
Die Antwort interessiert mich jetzt wirklich brennend!
Die Frage war:
Wie soll ich die Vorgabe der NL umsetzen, wenn der Anhänger werksseitig (für D) so ausgelegt ist?
Von wem möchtestr Du die Frage denn gerne beantwortet haben?
Solange Du keine sicherheutsrelevanten Änderungen an Deinem Anhänger vornimmst, um das in den NL geforderte Fangseil anzubringen, wird man sich hier auf einer für Dich zuständigen Prrüfstelle niemand daran stören. Falls doch, sagen die Dir das schon und sagen Dir zugleich auch, wie Du es richtig anbringst, damit sie das nicht stört.
Du kannst das aber auch im Vorfeld Deiner geplanten Reise in die NL bei einer deutschen Prüfstelle in Erfahrung bingen und dann Dein Fz ausrüsten.
Du kannst es aber auch gerne darauf ankommen lassen und Dich dann in den NL mit den Politieagenten (zu deutsch Polizisten) darüber unterhalten, nachdem sie Dir Dein Ticket überreicht haben.
Diese Frage sehe ich hier noch nicht beantwortet. Ich gehe mal davon aus, dass ich hier eine Art "Bestandsschutz" genieße, solange ich in NL nur Urlaub mache und den Anhänger nicht ständig dort verwende?
In Ergänzung zu meiner oben getätigten Aussage, gegenüber wem Du einen Bestandsschutz, den es vermutlich dahingehend gar nicht gibt, denn geltend machen?
Wenn Du in den NL bei einer Kontrolle ohne das geforderte Fangseil aufkreuzt, werden die Dir das Ticket schon ausstellen - einen Bestandschutz fordern die nicht, sondern ein geeignetes Fangseil. Bleibt für lediglich die Frage, ob die Dich ohne dieses Fangseil überhaupt weiterfehren lassen ...
Im Umkehrschluss dürfen ja auch NL-zugelassene Fahrzeuge in D fahren, die nicht unbedingt der deutschen STVZO entsprechen.
Nun, wenn diese Fz nicht verkehrssicher sind, dürfen die in D auch nicht fahren. Anhänger müssen die Dreiecks-Rückstrahler dran haben, die Lichter müssen gehen, die Reifen genügend Profil aufweisen, die Ladung muss gesichert sein, sie dürfen das zGG nicht überschreiten ... all sowas.
Kein Plan, auf was Du hinauswillst ... was wäre denn Deiner Meinung nach noch relevant anders, als bei uns zugel. Fahrzeuge?

Auf was willst Du denn überhaupt hinaus, was man hier im Forum in Deinem Sinne klären könnte?
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Re: Hollandöse

Beitrag von ABurger »

Noch was Nachlesen bzgl. dem Letzten Absatz im vorigen Beitrag:

auslaendische-kfz-anhaenger-im-deutschen-strassenverkehr
https://ksv-polizeipraxis.de/auslaendis ... enverkehr/
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