kreuzlaender hat geschrieben:Hallo,
nicht neu hier aber erst jetzt angemeldet.
Ich hatte einen besonderen Offroad Umbau mit meinem NL Rapido vor,
aber aus Zeitgründen möchte ich ihn jetzt erst mal so auf die Straße bringen.
Aus diesem Grund
suche ich jetzt eine Briefkopie für die Herrn vom TÜV.
Heute hatte ich dann auch meine ersten Erfahrungen mit den Ämtern
Demnach würde ich den kleinen nie in Deutschland fahren können
Die eine Behörde braucht unterlagen von der anderen, ohne die es nicht gehen soll
Interessannt wird es noch mit dem Kaufvertrag auf dem Bierdeckel
Gruß
Ralph

kreuzlaender,
das hört sich ja recht anstrengend an bei Dir, sollte aber nicht so sein.
Beim TüV müßten eigendlich solche Unterlagen vom Rapido vorhanden sein, ging bei mir und vielen anderen hier im Forum ja auch
Der Prüfer sollte den Klapper per Maßband nachmessen, die Verkehrssicherheit (Aufbau, Verbindungen, Reifen, Stoßdämpfer, Auflaufbremse und Kugelkupplung) feststellen und danach seinen Prüfbericht erstellen

Fertig und Ende der TüV-Prüfung
Beim Straßenverkehrsamt benötigst Du den Kaufvertrag und die TüV-Unterlagen, danach sollten Klapper oder Falter aus NL, unter 750kg, ohne Probleme zugelassen werden können, da ja in NL bekanntlicher Weise bis 750kg keine Fahrzeugpapiere ausgestellt werden
Die einzigsten zwei Knackpunkte sind: unmotivierte/unwissende TüV-Prüfer und Sachbearbeiter/innen bei der Zulassungsstelle
