Neues zum Kurzzeitkennzeichen
- Tom_69
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
@ Christiaan: Das wird in vielen Foren diskutiert. So einfach scheint es aber nicht zu sein. In Frankreich zum Beispiel ist es definitiv verboten - den folgenden Link hab ich über das B-Kadett-Forum bekommen. Dort ist es dem Freund eines Mitglieds passiert - https://forum.hecktrieb.de/index.php?pa ... adID=26994.
Ich habe zudem diese Woche eine Serie im Fernsehen gesehen (Achtung Kontrolle) wo genau so ein Fall vorkam. Der niederländische und der deutsche Zoll haben an der Grenze in Deutschland kontrolliert. Ins Netz ging unter anderem ein Pole, der mit deutschem Kurzzeitkennzeichen ein in Holland gekauftes Auto nach Deutschland gebracht hat (um es nach Polen auszuführen). Der Niederländische Beamte hat von Glück gesprochen, das man den Fahrer in Deutschland angehalten hätte, weil das Kennzeichen in den Niederlanden nicht erlaubt wäre. Geldstrafe 400 und irgendwas Euro.
Irgendwas scheint da wohl nicht so zu sein, wie es bei Dir auf dem Dokument steht.
Ich werde mich da mal kundig machen...
Tom
Ich habe zudem diese Woche eine Serie im Fernsehen gesehen (Achtung Kontrolle) wo genau so ein Fall vorkam. Der niederländische und der deutsche Zoll haben an der Grenze in Deutschland kontrolliert. Ins Netz ging unter anderem ein Pole, der mit deutschem Kurzzeitkennzeichen ein in Holland gekauftes Auto nach Deutschland gebracht hat (um es nach Polen auszuführen). Der Niederländische Beamte hat von Glück gesprochen, das man den Fahrer in Deutschland angehalten hätte, weil das Kennzeichen in den Niederlanden nicht erlaubt wäre. Geldstrafe 400 und irgendwas Euro.
Irgendwas scheint da wohl nicht so zu sein, wie es bei Dir auf dem Dokument steht.
Ich werde mich da mal kundig machen...
Tom
Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
Also, ich wurde nun schon 3 mal angehalten in NL und habe nie Probleme gehabt,
im Gegenteil, man hat mir eine gute Fahrt gewünscht. Einmal hat man mich sogar um eine Baustelle gelotst.
Und das ganze ist noch keine 14 Tage her.
Mfg
im Gegenteil, man hat mir eine gute Fahrt gewünscht. Einmal hat man mich sogar um eine Baustelle gelotst.
Und das ganze ist noch keine 14 Tage her.
Mfg
Zuletzt geändert von wettries am 20.07.2010 23:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
War wohl ein wiederhohlung von vor einige Jahre wie so ifft bei solche programme.
Ich bin mir sicher das es da kein Problem geben wird, hier im Forum ist eine schon mal dreimal angehalten worden mit Kurzzeitkennzeichen in NL war gar kein problem. Die haben ihm sogar gute Fahrt gewünscht.
Christiaan
P.S. war mein letzte Beitrag in diese Thread, weil über diesen Theam schon mehrere Threads gibt hier im Forum.
Ich bin mir sicher das es da kein Problem geben wird, hier im Forum ist eine schon mal dreimal angehalten worden mit Kurzzeitkennzeichen in NL war gar kein problem. Die haben ihm sogar gute Fahrt gewünscht.
Christiaan
P.S. war mein letzte Beitrag in diese Thread, weil über diesen Theam schon mehrere Threads gibt hier im Forum.
Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
Schließe mich Christiaan mal an, besser is das.Christiaan hat geschrieben:
Christiaan
P.S. war mein letzte Beitrag in diese Thread, weil über diesen Theam schon mehrere Threads gibt hier im Forum.
- Tom_69
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
Ein Post noch von mir (bin dann auch still - weil OffTopic) aber ich wills nicht unkommentiert stehen lassen, was ich geschrieben habe.
Kurz und knapp. Es gibt ein Abkommen der EU das man mit Kurzeitkennzeichen ins EU-Ausland fahren darf ABER man darf definitiv kein im EU-Ausland abgemeldetes Fahrzeug mit Hilfe des Kurzzeitkennzeichens durch ein EU-Ausland fahren um es nach Deutschland zu überführen. Dafür gibts das Ausfuhrkennzeichen.
Der Amtliche Link zum Nachlesen. https://www.jena.de/sixcms/detail.php?i ... 1&_lang=de
Sorry nochmal fürs OffTopic, aber ich wusste nicht, das das schon in anderen Threads besprochen wurde.
Bin jetzte auch ganz still und geh ins Bettchen
Tom
Kurz und knapp. Es gibt ein Abkommen der EU das man mit Kurzeitkennzeichen ins EU-Ausland fahren darf ABER man darf definitiv kein im EU-Ausland abgemeldetes Fahrzeug mit Hilfe des Kurzzeitkennzeichens durch ein EU-Ausland fahren um es nach Deutschland zu überführen. Dafür gibts das Ausfuhrkennzeichen.
Der Amtliche Link zum Nachlesen. https://www.jena.de/sixcms/detail.php?i ... 1&_lang=de
Sorry nochmal fürs OffTopic, aber ich wusste nicht, das das schon in anderen Threads besprochen wurde.
Bin jetzte auch ganz still und geh ins Bettchen
Tom
Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
OK noch ein letzte Antwort von mir (kann es auch nicht nachlassen, sorry).
Ween ein Fahrzeug (du redest anscheinend über ein PKW oder Wohnwagen in NL Ambtlich angemeldet ist (und das sind alle Anhänger über 750 Kg (also Falter haben das nicht) dann muss bei Ausführ den Wagen erst bei RDW (ist unsere Zulassungsstelle) Abgemeldet werden für Ausfuhr ins Ausland, das dürffte wohl klar sein. Danach darf mann den mit ein Deutsche Kurzzeitkennzeichen ODER ein NL Ausfuhrkennzeichen überführen. Alles unter 751 Kg einfach Kurzeitkennzeichen dran machen und fertig.
Zwei Zulassungen auf ein Fahrzeug geht ja nun mal nicht.
Ween ein Fahrzeug (du redest anscheinend über ein PKW oder Wohnwagen in NL Ambtlich angemeldet ist (und das sind alle Anhänger über 750 Kg (also Falter haben das nicht) dann muss bei Ausführ den Wagen erst bei RDW (ist unsere Zulassungsstelle) Abgemeldet werden für Ausfuhr ins Ausland, das dürffte wohl klar sein. Danach darf mann den mit ein Deutsche Kurzzeitkennzeichen ODER ein NL Ausfuhrkennzeichen überführen. Alles unter 751 Kg einfach Kurzeitkennzeichen dran machen und fertig.
Zwei Zulassungen auf ein Fahrzeug geht ja nun mal nicht.
- Tom_69
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
Ahhh da liegt der Knackpunkt. Das zulässige Gesamtgewicht ist ausschlaggebend...! Na dann hat sich ja alles geklärt
Tom
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Zuletzt geändert von Tom_69 am 21.07.2010 07:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
Hallo,
bei meiner Zulassungsstelle hieß es nur: Achso, sie kennen die Fahrzeug-Ident.Nr. noch nicht? Eigentlich muss die eingetragen werden. Machen sie das bitte sofort, wenn diese bekannt ist. Aber das war auch im April, vielleicht ist es jetzt nicht mehr so einfach.
Gruß
Angie
bei meiner Zulassungsstelle hieß es nur: Achso, sie kennen die Fahrzeug-Ident.Nr. noch nicht? Eigentlich muss die eingetragen werden. Machen sie das bitte sofort, wenn diese bekannt ist. Aber das war auch im April, vielleicht ist es jetzt nicht mehr so einfach.
Gruß
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
Ich war ja auch jetzt in den letzten 3 Monaten 2 mal wegen den Kennzeichen beim Strassenverkehrsamt. In dieser Hinsicht ( Fgstnr.) keinerlei probleme, da nicht einmal danach gefragt worden ist.
Gruß Dirk
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
Moin!
Also bei mir lief das alles unproblematisch. Der Fahrzeugschein für das Kurzzeitkennzeichen wurde ausgestellt (10,50 Euro). Die Felder für Hersteller und Fahrgestellnummer usw. wurden frei gelassen. Musste ich nachträglich von Hand rein schreiben. Kennzeichen machen lassen (8,00 Euro). Nach Holland fahren, Alpenkreuzer anhängen und ab nach Deutschland.
Grüße aus dem Ruhrgebiet
Ede
Also bei mir lief das alles unproblematisch. Der Fahrzeugschein für das Kurzzeitkennzeichen wurde ausgestellt (10,50 Euro). Die Felder für Hersteller und Fahrgestellnummer usw. wurden frei gelassen. Musste ich nachträglich von Hand rein schreiben. Kennzeichen machen lassen (8,00 Euro). Nach Holland fahren, Alpenkreuzer anhängen und ab nach Deutschland.
Grüße aus dem Ruhrgebiet
Ede
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
moinmoin,
solange nichts passiert gehts logischerweise immer gut, egal was man macht.....von der geschwindigkeitsübertretung bis zum bankraub.
......man bekommt ein fzg aus holland bestimmt auch mit einem milkana-aufkleber statt kennzeichen über die grenze......
nur ist es die frage, ob es darum geht.... entscheidend ist ja nicht das personliche Glück , die nachsichtigkeit von beamten oder die interessenlosigkeit der ausführenden Behörde...... , sondern die rechtslage....
.... solange es nur um die ordnungswidrigkeit -und sei es 400€- geht, ist noch alles im absolut spassigen bereich....zahlen und fröhlich sein , aber....
....es ist schon seit geraumer zeit so, das die inländische versicherung (Kurzzeitkennzeichen)-bei aus dem ausland einzuführenden fahrzeugen keinen versicherungsschutz für die im ausland zurückzulegende strecke bis zur inländischen grenze bietet ! hierfür gibt es das ausfuhrkennzeichen - erteilt vom ausfuhrland-( leider nur mit wohnsitz i.d. ausland möglich).
.... und das heißt : im falle eines haftpflichtschadens wird die inländische Versicherung sich leistungsfrei stellen ! da die versicherung zu keinem einzigen zeitpunkt im ausland wirksam war, wird sie nichtmal in vorleistung gehen um sich dann die kosten über eine regressnahme zu holen -der gesetzlich vorgesehene fall für z.B. grob fahrlässig / vorsätzlich verursachte unfälle im inland (z.b. trunkenheitsfahrt).
da ausland alles ausser brd ist und fahrzeuge nunmal auch die unter 750kg sind......ist das recht anderer staaten nicht ausschlaggebend.... die schadensforderung geht ja an die deutsche Versicherung....und die kennt die bestimmungen !
nach der ersten negativen erfahrung habe ich bei meinen oldtimerimporten ( sofern nicht getrailert wurde)immer darauf geachtet das man mir das fzg noch bis zur grenze fährt , ab da wars einfach...
bis dann
halbsowild
solange nichts passiert gehts logischerweise immer gut, egal was man macht.....von der geschwindigkeitsübertretung bis zum bankraub.
......man bekommt ein fzg aus holland bestimmt auch mit einem milkana-aufkleber statt kennzeichen über die grenze......
nur ist es die frage, ob es darum geht.... entscheidend ist ja nicht das personliche Glück , die nachsichtigkeit von beamten oder die interessenlosigkeit der ausführenden Behörde...... , sondern die rechtslage....
.... solange es nur um die ordnungswidrigkeit -und sei es 400€- geht, ist noch alles im absolut spassigen bereich....zahlen und fröhlich sein , aber....
....es ist schon seit geraumer zeit so, das die inländische versicherung (Kurzzeitkennzeichen)-bei aus dem ausland einzuführenden fahrzeugen keinen versicherungsschutz für die im ausland zurückzulegende strecke bis zur inländischen grenze bietet ! hierfür gibt es das ausfuhrkennzeichen - erteilt vom ausfuhrland-( leider nur mit wohnsitz i.d. ausland möglich).
.... und das heißt : im falle eines haftpflichtschadens wird die inländische Versicherung sich leistungsfrei stellen ! da die versicherung zu keinem einzigen zeitpunkt im ausland wirksam war, wird sie nichtmal in vorleistung gehen um sich dann die kosten über eine regressnahme zu holen -der gesetzlich vorgesehene fall für z.B. grob fahrlässig / vorsätzlich verursachte unfälle im inland (z.b. trunkenheitsfahrt).
da ausland alles ausser brd ist und fahrzeuge nunmal auch die unter 750kg sind......ist das recht anderer staaten nicht ausschlaggebend.... die schadensforderung geht ja an die deutsche Versicherung....und die kennt die bestimmungen !
nach der ersten negativen erfahrung habe ich bei meinen oldtimerimporten ( sofern nicht getrailert wurde)immer darauf geachtet das man mir das fzg noch bis zur grenze fährt , ab da wars einfach...
bis dann
halbsowild
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- Zugfahrzeug: Citroen 2CV 6 1974/87
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
Hallo Halbsowild
Sobald ein Hänger an dem Zugfahrzeug hängt wird es als Gespann betrachtet und die Haftpflichtversicherung vom Zugfahrzeug haftet.
Die Versicherung des Hängers springt nur ein wenn der Hänger vom Zugfahrzeug getrennt einen Schaden anrichtet.
Deshalb ist auch eine Hängerhaftpflicht so billig. Der Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und der Versicherungspflicht ist dabei unberücksichtigt.
mit juristizierenden Grüßen
armin
P.S.Dies ist keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit.
Bei weiteren Fragen wenden sie sich an einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens
Für Fahrzeuge die alleine fahren hast du recht, mit Gespannen Zugfahrzeug mit Hänger verhält sich das anders.halbsowild hat geschrieben:nach der ersten negativen erfahrung habe ich bei meinen oldtimerimporten ( sofern nicht getrailert wurde)immer darauf geachtet das man mir das fzg noch bis zur grenze fährt , ab da wars einfach...
Sobald ein Hänger an dem Zugfahrzeug hängt wird es als Gespann betrachtet und die Haftpflichtversicherung vom Zugfahrzeug haftet.
Die Versicherung des Hängers springt nur ein wenn der Hänger vom Zugfahrzeug getrennt einen Schaden anrichtet.
Deshalb ist auch eine Hängerhaftpflicht so billig. Der Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und der Versicherungspflicht ist dabei unberücksichtigt.
mit juristizierenden Grüßen
armin
P.S.Dies ist keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit.
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Wer Rechtschreibfehler sucht und findet, darf sie behalten.
Klappi mit 100km/h zulassung und Ente als Zugtier ??
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
@ awh2cv
....ob das wirklich so ist ?
meinem kenntnisstand nach .wurde mit der stvo-novelle 2002 genau diese von dir beschriebene trennung der haftung (zugfahrzeug/anhänger/fahrbetrieb) aufgehoben. beide vers.(Halter) haften gesamtschuldnerisch ! lediglich im standbetrieb tritt nur die hägervers. ein.
seit 2002 obliegt es dem geschädigten ob er die haftung der fahrzeugvers. oder die des anhängers oder sogar beide "belästigt" !
.....insofern dürften probleme vorprogrammiert sejn.
mfg halbsowild
....ob das wirklich so ist ?
meinem kenntnisstand nach .wurde mit der stvo-novelle 2002 genau diese von dir beschriebene trennung der haftung (zugfahrzeug/anhänger/fahrbetrieb) aufgehoben. beide vers.(Halter) haften gesamtschuldnerisch ! lediglich im standbetrieb tritt nur die hägervers. ein.
seit 2002 obliegt es dem geschädigten ob er die haftung der fahrzeugvers. oder die des anhängers oder sogar beide "belästigt" !
.....insofern dürften probleme vorprogrammiert sejn.
mfg halbsowild
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
@ halbsowild
Da is es wieder das Radio Eriwan
Im Prinzip schon, aaber ...
Hier ein paar weiterführende Links
https://www.wer-weiss-was.de/theme67/ar ... 37848.html
https://www.wer-weiss-was.de/theme67/ar ... 63362.html
https://www.wer-weiss-was.de/theme67/article191043.html
Aber wie du bereits gesagt hast
is Essig mit bezahlen
mit verwirrenden Grüßen
armin
Da is es wieder das Radio Eriwan
Im Prinzip schon, aaber ...
Hier ein paar weiterführende Links
https://www.wer-weiss-was.de/theme67/ar ... 37848.html
https://www.wer-weiss-was.de/theme67/ar ... 63362.html
https://www.wer-weiss-was.de/theme67/article191043.html
Aber wie du bereits gesagt hast
denn eins ist sicher, wenn die Versicherung ein Schlupfloch findethalbsowild hat geschrieben:insofern dürften probleme vorprogrammiert sejn
is Essig mit bezahlen
mit verwirrenden Grüßen
armin
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Re: Neues zum Kurzzeitkennzeichen
Ich habe als ich meinen Esterel abgeholt habe mich bei der hiesigen Polizei, der Straßenverkehrsbehörde in D und in NL vorher erkundigt. Mir wurde gesagt das ich mit dem in Holland zugelassenen WW nach D ausreisen darf. Dort soll ich mit gelber Nummer zum Tüv für die Abnahme und dann mit den Schildern und den holländischen Papieren zum Strvamt. Gesagt getan und alles hat geklappt. Die gelben Schilder und Papiere wurden einbehalten und die Abmeldung in NL hat das deutsche Amt erledigt.
Alles total easy und ich hab mir sowohl die Kurzzeitversicherung und die Gebühren für das KZKZ oder das Ausfuhrkennzeichen gespart.
Gruß Frank
Alles total easy und ich hab mir sowohl die Kurzzeitversicherung und die Gebühren für das KZKZ oder das Ausfuhrkennzeichen gespart.
Gruß Frank
Zuletzt geändert von Blubber am 15.11.2010 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten
Dieter Nuhr
Dieter Nuhr