Wild Campen mit Falter?

Hier findet ihr Themen zur Reiseplanung.
Alaska
Beiträge: 9
Registriert: 19.01.2011 13:13
Zugfahrzeug: VW Caddy Maxi leider nur der kleinste Benziner
Camper/Falter/Zelt: noch keinen
Wohnort: Waldstetten

Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Alaska »

Hallo,

ich habe da mal eine allgemeine Frage. Also wir waren früher mit unserem Womo viel in Skandinavien unterwegs und haben dort nie einen Campingplatz besucht!!
Denkt ihr, sowas ist mit Falter auch (zumindest teilweise, man ist ja doch nicht ganz so autark)möglich.
Ich denke da vor allem an irgendwelche Vorschriften, denn Falter aufbauen ist wohl doch offensichtlich Camping. Ein Womo für eine Nacht sieht da schon etwas anders aus.

Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?


Grüße
Sandra

PS: Es geht nur darum, sowas vielleicht auch mal machen zu können. Das soll jetzt nicht der Hauptzweck sein, sonst wäre ein Falti an sich ja auch nicht das Richtige!
Benutzeravatar
Rod
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1159
Registriert: 03.05.2005 15:54
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: aktuell Fahrrad
Camper/Falter/Zelt: Eureka Zelt: "Tunnel Vision TC" mit grossem Tarp 2007
Wohnort: Berlin

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Rod »

Hallo,

witzigerweise ist gerade bei Spiegel-Online dieser Artikel erschienen:"Wild Campen in Europa - Romantik zum Nulltarif". Der gibt einen guten Überblick, wo man frei stehen kann. In Schweden geht das noch, aber schon im Dänemark muss man auf einen Campingplatz.

Beste Grüße, Rod
Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.
(Augustinus Aurelius)
Benutzeravatar
Jugger64
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 3731
Registriert: 25.11.2008 12:22
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Skoda Fabia Kombi (1,0 95PS) EZ2020
Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK12 Bj. 2008
Wohnort: Essen

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Sandra,

in dem Beitrag bei Spiegel-Online, den Rod gepostet hat, steht ja nun ausführlich beschrieben unter welchen Umständen es in welchen Ländern grundsätzlich möglich ist abseits von Campingplätzen zu falten.

Nun ist es aber noch ein wenig modellabhängig, ob das auch wirklich praktikabel ist. Sicherlich sind die "Schnellfalter" besser dazu geeignet, als große "Familienfalter". Da man sich an solchen Orten i.d.R. nicht für einen längeren Zeitraum einrichten wird, ist es von Vorteil, wenn der Falter in kurzer Zeit auf- und abbauen lässt und nicht all zu viele Heringe benötigt.
Bei einem Rechts-Links-Klapper ist es bei gutem Wetter natrülich auch möglich nur den Hauptwagen aufzuklappen und auf das teilweise recht große Vorzelt zu verzichten. Der Hauptwagen eines Rechts-Links-Klappers kann für eine Nacht auch mal gut mit nur vier Heringen auskommen.

Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
Benutzeravatar
Caruso
Power-Camper
Power-Camper
Beiträge: 669
Registriert: 09.09.2006 22:53
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Landrover Discovery 1998
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 31 ,ex Rapido Orline ,ex Combi Camp Speed
Wohnort: Buer
Kontaktdaten:

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Caruso »

Na der Artikel ist aber sagen wir mal schlampig recherchiert.
Von dem Recht in Norwegen überall sein Zelt hinzustellen,
sind explizit motorisierte Touristen ausgenommen.
In Schweden ist es solange erlaubt,wie das Grundstück nicht eingezäunt ist
und die Einheimischen haben schon über jeden Schotterweg einen Bindfaden gespannt.
Die Waldzeltplätze Dänemarks sind ebenfalls nicht für Motorisierte und nur nach
Genehmigung mit den Behörden zu nutzen.
Der poln.Tourismusverband hat noch nicht von einer Strafe gehört,ist ja süß.
Wenn ich wild Campen will,wende ich mich auch nicht an den Tourismusverband.
Die Wälder werden von Rangern kontrolliert,Fahren in Gewässernähe ist verboten.
Die meisten Grundstücke an Seen sind privat.
Wir haben da auch schon eine "Nutzungsgebühr" entrichtet,
dabei wollten wir bloß eine Pause machen.
Die offiziellen Biwaks sind im Sommer völlig überlaufen.
Nordlandfahrer
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 152
Registriert: 19.06.2005 22:40
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Seat Alhambra 2.0 TDI Start&Stop 4Drive
Camper/Falter/Zelt: Kabe Royal 560 GLE 2018
Wohnort: Hoppegarten

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Nordlandfahrer »

Hallo Alaska,
meine Erfahrung ist, dass für eine Nacht niemand was sagt, wenn Du Dich in die Natur zum übernachten hinstellst. Nicht neben Häuser und auch nicht auf eingezäuntes Gelände, dann sollte es schon gehen. Zur Not geht es auch auf den Rastplätzen an der Straße, aber da stehen meistens Wohnwagen. Das ist selbst für 1 Nacht irgendwie nicht schön.
Wir haben aber immer erst Abends aufgebaut (Hauptwagen) und sind dann am Vormittag weitergefahren. Das waschen früh im See gefällt uns auch nicht für länger und so suchen wir spätestens in der 2. Nacht einen Campingplatz auf.
Den ganzen Urlaub mit dem Falter so verbringen, dass würde ich nicht wollen. Dazu gibt es Wohnwagen oder kleine Zelte :D

Hier ein Link zum Jedermannsrecht in No.
http://www.norwegen.no/en/News_and_events/oft_gefragt/camping/Ubersicht/jedermannsrecht/

Wenn Du es doch machst, schreib mal Deine Erfahrungen. Ich bin neugierig!

Gruß
Nordlandfahrer
(Trigano Chambord + Citroen C8 2.0 LPG)
Benutzeravatar
Kahlgründer
Interessierter Camper
Interessierter Camper
Beiträge: 36
Registriert: 12.11.2010 17:33
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Suzuki Vitara
Camper/Falter/Zelt: Eriba Troll
Wohnort: Spessart

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Kahlgründer »

Hallo zusammen,
wir reisen so durch Skandinavien, unser Zelt ist auf einem Anhänger montiert und wir sind autark (Wasser, Strom im Anhänger). Man sollte aber nicht
in der nähe von Ansiedlungen oder "Landwirtschaftlich" genutztem Gelände sein Lager aufschlagen (was uns eigentlich nicht schwer fällt). Feuerstellen dürfen generell nicht auf der Bodenvegetation entfacht werden. Wir haben noch nie Probleme mit zufällig vorbeikommenden Personen gehabt, sonder es ergaben sich immer nette Gespräche (liegt evtl. an unserem Anhänger) :feuer:
...Birgit und Michael
Der Weg ist unser Ziel, auch wenn da andere nicht mehr hinkommen
Benutzeravatar
Niels$
Meister-Camper
Meister-Camper
Beiträge: 3476
Registriert: 09.08.2007 22:41
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford S-Max 2019
Camper/Falter/Zelt: derzeit völlig faltenfrei ;-)
Wohnort: Heikendorf

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Niels$ »

Caruso hat geschrieben:Na der Artikel ist aber sagen wir mal schlampig recherchiert.
Von dem Recht in Norwegen überall sein Zelt hinzustellen,
sind explizit motorisierte Touristen ausgenommen.
Ja, aber das steht doch auch in dem Artikel:
Spiegel Online hat geschrieben:Das Allemannsrecht gilt allerdings nur für Wanderer und Radtouristen.
:?:
Niels
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Primatic 34
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 138
Registriert: 12.04.2005 22:56
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Mazda 5 / 2.0MZR-CD
Camper/Falter/Zelt: Esterel "Pricamatic" 34
Wohnort: Leer - Ostfriesland
Kontaktdaten:

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Primatic 34 »

Spiegel Online hat geschrieben:Das Allemannsrecht gilt allerdings nur für Wanderer und Radtouristen.


................. und natürlich für Kajak- und Kanuwanderer!

Uwe
Esterel - vom Stoff zur Wand!
Benutzeravatar
Klappkiste
Erfahrener Camper
Erfahrener Camper
Beiträge: 346
Registriert: 31.10.2010 19:24
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW T4 Dehler Optima 5.4 / MB C200 CDI / Trabant Kübel
Camper/Falter/Zelt: Rapido Confort Matic Bj.1985
Wohnort: Bremen

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Klappkiste »

Hallo Sandra,
wir waren die letzten Vier Jahre in Schweden unterwegs, in den Tourist Infos bitte nach einem Rastplatz Verzeichnis fragen. Da ist eine Übernachtung kein Problem. Wie das mit dem Falter ist, muss mach vor Ort schauen. Übrigens in den Tourist Infos gibt es auch hervorragendes Kartenmaterial. Wenn man Detailkarten braucht, einfach nach Karten für Radfahrer fragen. Bloß keine Karten in Deutschland kaufen, die sind viel zu teuer.
Herzliche Grüße aus Bremen
Rudi
Benutzeravatar
Caruso
Power-Camper
Power-Camper
Beiträge: 669
Registriert: 09.09.2006 22:53
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Landrover Discovery 1998
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 31 ,ex Rapido Orline ,ex Combi Camp Speed
Wohnort: Buer
Kontaktdaten:

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Caruso »

Primatic 34 hat geschrieben:Spiegel Online hat geschrieben:Das Allemannsrecht gilt allerdings nur für Wanderer und Radtouristen.


................. und natürlich für Kajak- und Kanuwanderer!

Uwe
Und Ski-Fahrer und Motorschlittenfahrer.
Letztere kommen dann selber mit den Sheriffs in Konflickt,
weil sie wie gewohnt auf die Gletscher fahren,zum Grillen,
welche zum Naturschutzgebiet erklärt wurden.

Außerdem schrub ich extra Norwegen,
während sich der Satz des Artikels auf Schweden bezieht,
was ich in diesem Land so noch nicht gehört habe.
Zuletzt geändert von Caruso am 23.01.2011 22:07, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
Rod
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1159
Registriert: 03.05.2005 15:54
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: aktuell Fahrrad
Camper/Falter/Zelt: Eureka Zelt: "Tunnel Vision TC" mit grossem Tarp 2007
Wohnort: Berlin

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von Rod »

Hallo,

klar, der Artikel gibt einen Überblick, vielleicht ist er auch etwas ungenau, was ich nicht beurteilen kann.

Meine Erfahrung ist: Es kommt immer darauf an. Und auf was? Nun, wie generell die Gesetze oder Regelungen in dem jeweiligen Land sind. Und dann kommt das Wesentliche: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man einfach die Einheimischen freundlich fragt, ob man stehen bleiben kann. Selbst wenn ihr die Landessprache außer "Hallo, ich komme aus Deutschland" - "Wie geht es?" - "Sehr schön hier" - nicht sprecht, ist immer eine Verständigung mit "Händen und Füßen" möglich.

Wenn ihr dann jeweils freundlich fragt, ob ihr hier eine Nacht stehen bleiben dürft, dann bekommt man fast immer ein klares Signal: geht, oder geht nicht. Natürlich wird es in der Haupsaison so sein, das die lokalen Ordnungshüter strenger sind als in der Nebensaison.

Zum Beispiel kann man in Südfrankreich in der Haupsaison mit einem Wohnmobil kaum direkt am Strand übernachten. In der Nebensaison geht das mitunter durchaus. Freundlich gefragt, keine Stühle und Tische rausgestellt, leben wie Gott in Frankreich. Gut, wenn man Pech hat, der Chef der lokalen Polizei gerade Stress mit seiner Frau hat, dann kann das von Tag zu Tag anders aussehen. Wir sind aber bisher in der Nebensaison grundsätzlich gut damit geahren.

Vorschlag für die Diskussion hier: Bitte beschreibt doch einfach eure Erfahrungen, gebt möglichst konkrete Hinweise, wie man sich im jeweiligen Land so verhält, dass es für alle keinen Stress gibt und man erholsam stehen kann. Das bringt uns mehr, als das gegenseitige Vorrechnen von Details, ehrlich. ;)

Beste Grüße, Rod .
Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.
(Augustinus Aurelius)
Benutzeravatar
0901
Forums-SupporterIn 2018
Forums-SupporterIn 2018
Beiträge: 415
Registriert: 07.01.2007 09:23
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Renault Clio Grandtour
Camper/Falter/Zelt: Campwerk Economy
Wohnort: Markersdorf/Oberlausitz
Kontaktdaten:

Re: Wild Campen mit Falter?

Beitrag von 0901 »

Niels$ hat geschrieben:Ja, aber das steht doch auch in dem Artikel:
Spiegel Online hat geschrieben:Das Allemannsrecht gilt allerdings nur für Wanderer und Radtouristen.

:?:
Niels
Das Jedermannsrecht gilt für Jedermann. Ein Auszug mal hier:

Offene Feuer

Unter sicheren Bedingungen ist es erlaubt in freier Natur offene Feuer zu zünden. Doch so stimmungsvoll ein offenes Feuer auch ist, es birgt Risiken, denn jährlich werden große Waldbrände durch Fahrlässigkeit mit offenen Feuern verursacht.

Camping – Zelte

Für eine Nacht darf man in der freien Natur zelten, vorausgesetzt, dass man den Grundbesitzer nicht stört oder Schaden in der Natur anrichtet.

Camping – Wohnwagen und Wohnmobil

Die Grundregel besagt, dass man wochentags höchstens 24 Stunden auf Rastplätzen und beschilderten Parkplätzen an öffentlichen Wegen parken darf. Samstags, sonntags und an Feiertagen ist es erlaubt, bis zum nächsten Werktag zu parken.

Baden, Bootfahren und Eis

Das Jedermannsrecht gilt für Land und Wasser. Sie dürfen an Stränden baden, fast überall Bootfahren, anlegen und ein Nacht im Boot übernachten. Auch hier gilt der Anspruch auf Rücksichtnahme. Nicht stören – nichts zerstören!

Zäune und Schilder

Das Jedermannsrecht gibt jedem Menschen das Recht, sich frei in der Natur zu bewegen, und zwar unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden.

Das Original gibt es unter: http://www.naturvardsverket.se/en/In-English/Menu/Enjoying-nature/Das-Jedermannsrecht/


Gruß Tobias
Ну заяц, ну погоди!
Antworten

Zurück zu „Reiseplanung“