Hallo,
wir haben gestern einen Paradiso Gran Beach, Baujahr 1997, aus den Niederlanden importiert.
Das Kurzzeitkennzeichen ist noch 2 Tage, bis zu 01.03.2011 gültig, da wäre es natürlich schön, wenn ich da die Vollabnahme erledigen kann.
Hierzu soll es hilfreich sein, wenn man schon Unterlagen für die Bremsen, Achse und Auflaufvorrichtung mitbringt.
Bei unserem Paradiso ist alles von ALKO.
Kann mir jemand Kopien seiner Unterlagen zur Verfügung stellen?
Achse:
BN: 20;
Typ: B 700-5
Bremse:
ECE-Prüfnr: 361-070-92;
Typ: 1636 G
Auflaufeinrichtung:
AL-KO 80 S/2 Ausführung B;
EG Pr.-Nr: 1509807
Schlangenlinie M1399
Und noch diverse andere Angaben.
Vielen Dank
Grüße
Thorsten
§21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk
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Re: §21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk
Thorsten,
ruf doch hier mal an und frag nach Infos http://www.al-ko.de/anhaengerkomponenten-kontakt-impressum.htm
Ich hab leider nur Unterlagen von Peitz bzw. BPW
ruf doch hier mal an und frag nach Infos http://www.al-ko.de/anhaengerkomponenten-kontakt-impressum.htm
Ich hab leider nur Unterlagen von Peitz bzw. BPW

Zuletzt geändert von Dieseldoc am 27.02.2011 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: §21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk
Hallo,
§ 21 Prüfung war völlig unkompliziert und problemlos. Ohne Bremsenberechnung.
Für das Alko-Fahrwerk hatte der Tüv (Tüv Hanse = Tüv Süd) alle Daten im Rechner.
Der Prüfer freundlich, kompetent und unkompliziert.
Bemängelt wurden lediglich ein gesprungenes Rücklicht, Spiel in einem Radlager und,
dass das Reserverad nur einfach statt doppelt gesichert ist.
Zulässiges Gesamtgewicht sind 750 kg, also 50 kg mehr als in den Niederlanden. Ging auch problemlos.
Die Waage hat jedoch ein Leergewicht von 500 kg gemessen, bei absolut ausgeräumtem Wagen, bis auf das Reserverad.
Also ohne Polster, Tische, Gasflasche.
Die Prospektangabe von 370 kg Leergewicht kann sich dann ja wohl nur auf ein Fahrzeug ohne Küchenblock und ohne Staukästen beziehen.
Wo sollen sonst die 130 kg herkommen, was soll sowas?
Morgen geht´s zur Zulassungsstelle.
Grüße
Thorsten
§ 21 Prüfung war völlig unkompliziert und problemlos. Ohne Bremsenberechnung.
Für das Alko-Fahrwerk hatte der Tüv (Tüv Hanse = Tüv Süd) alle Daten im Rechner.
Der Prüfer freundlich, kompetent und unkompliziert.
Bemängelt wurden lediglich ein gesprungenes Rücklicht, Spiel in einem Radlager und,
dass das Reserverad nur einfach statt doppelt gesichert ist.
Zulässiges Gesamtgewicht sind 750 kg, also 50 kg mehr als in den Niederlanden. Ging auch problemlos.
Die Waage hat jedoch ein Leergewicht von 500 kg gemessen, bei absolut ausgeräumtem Wagen, bis auf das Reserverad.
Also ohne Polster, Tische, Gasflasche.
Die Prospektangabe von 370 kg Leergewicht kann sich dann ja wohl nur auf ein Fahrzeug ohne Küchenblock und ohne Staukästen beziehen.
Wo sollen sonst die 130 kg herkommen, was soll sowas?
Morgen geht´s zur Zulassungsstelle.
Grüße
Thorsten
- Rollo
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Re: §21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk
Glückwunsch, es geht also auch mal unkompliziert. 

- Caruso
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Re: §21-Abnahme Paradiso von 1997 mit ALKO -Fahrwerk
Das machen alle Wohnwagenhersteller so.Sputz69 hat geschrieben: Die Prospektangabe von 370 kg Leergewicht kann sich dann ja wohl nur auf ein Fahrzeug ohne Küchenblock und ohne Staukästen beziehen.
Wo sollen sonst die 130 kg herkommen, was soll sowas?