Schaltbare Nebelschlussleuchte?

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Culrich
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Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Culrich »

Hab folgendes Problem.

Nebelschlussleuchte am Anhänger läßt sich nicht einschalten, nur wenn ich den Schalter an der Leuchte selbser umlege leuchtet sie, aber unabhängig von der Schaltung am Auto.

Bild

Ist das STVO konform? Schaltbar isse ( an der Leuchte), NSL am AUto schaltet bei Hängerbetrieb nicht und NSL Hänger schaltbar nur wenn Licht an.

Gruß

Christian
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stefantom
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von stefantom »

wenn der anhänger vor 1991 gebaut wurde brauch er garkeine leucht die nebelleuchte ist erst ab 1991 Pflicht mfg stefan
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Christian,

wenn ich das Baujahr deines Anhängers mit 1994 richtig aus deinem Profil entnommen habe und Stefan recht hat, dann sollte er also serienmäßig mit einer Nebelschlussleuchte (NSL) ausgestattet sein.
Des weiteren habe ich mal gelernt, dass alles, was serienmäßig ist, bei der HU auch funktionieren muss. Geprüft wird die NSL dort auf jeden Fall.
Ob du nun mit deiner Schaltung bei der Prüfung durch kommen wirst wage ich nicht zu prognostizieren. Ich vermute aber, dass man dafür einen Mangel notieren wird.

Weshalb hast du denn überhaupt die NSL nachgerüstet und mit einem Schalter ausgestattet?

Gruß
Norbert
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Rollo
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Rollo »

Moin,
diese Schaltung der NSL war in den Nl oft üblich, da wir dann der Anschluss auf das Rücklicht abgegriffen und der Pin im Stecker ist nicht belegt.Da wirst Du wohl eine Strippe nachziehen müssen. :zwinker:
2132 Tschüß Rollo




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Culrich
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Culrich »

Genau das verstehe ich nicht. In der StvO steht

§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

Is doch alles so wie es sein sollte, oder ?? Es steht dorch nirgendwo was, davon das der Schalter im Fahrzeug sein muss, oder ?

wenn nicht, dann klemm ich halt um, da Camplet da hinten schon Leitungen liegen hat, welche ich nur noch anklemmen muss.
Mammut
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Mammut »

Hallo culrich :hi:

Also ich habe am Pkw eine 13 polige Steckdose,und wenn ich da den Stecker reinstecke geht die Nebelschlußleuchte
am Auto aus und am Anhänger an.Aber auch nur wenn ich die Nebelscheinwerfer eingeschaltet habe.
Ich finde das eine sehr gute Lösung.
Von einem Schalter direkt an der Leuchte hab ich noch nie gehört,wer hält denn schon an und schaltet die Lampe an
wenn es plötzlich nebelig wird??? Oder habe ich etwas falsch verstanden????

Grüße, Michael
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Michael,

ein guter Einwand, mit der Erreichbarkeit des Schalters durch den Fahrer während der Fahrt. Wenn man z.B. auf der Autobahn in ein Nebelgebiet gerät, welches das Einschalten der Nebelschlussleuchte sinnvoll macht, hat man regulär erst am nächsten Rastplatz oder Ausfahrt die Möglichkeit die Leuchte einzuschalten. Das ist aber noch kein großes Problem, dann die Nebelschlussleuchte darf erst ab einer Sichtweite von weniger als 50 m eingeschaltet werden, muss aber nicht zwingend. Umgekehrt wird es erst zum wirklichen Problem, denn wenn der Nebel sich lichtet, ist man bei eingeschalteter NSL gezwungen bis zum nächsten Parkplatz, Rastplatz oder Ausfahrt zu fahren, wo man sie dann wieder abschalten kann. So lange fährt man verbotenerweise mit eingeschalteter NSL.

Ein weiteres Problem sehe ich in §53d Abs. 5 StVZO. Ist bei dieser hier diskutierten Schaltung ein gelbe Kontrollleuchte im Sichtbereich des Fahrers gegeben? Ich denke mal, nein. Damit sollte dann die Frage beantwortet sein, denke ich.

Gruß
Norbert
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von zawiese »

Genau Norbert,

der Punkt 5 ist nicht gewährleistet.
Das abschalten der Nebelschlussleuchte am Zugfahrzeug bei angehängtem Hänger ist wegen der Eigenblendung ein wichtiger Aspekt und wirklich sinnvoll. Und wenn eh schon alle Kabel liegen - dann gescheit machen, fertig!

Gruss
Thomas
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Famelymann »

und immer dran denken, bei eingeschalteter NSL immer schön V max 50km/h.

... und dann der nächste Pakplatz ( zum ausschalten) 30 Km entfernt, da nützt auch ne 100-er Zulassung nüscht.

Aber ist doch sowieso alles egal, da 50 entweder als Meter oder km/h von den meisten Kraftfahrer/innen noch nicht mal als Richtwert anerkannt werden und die Polizei kaum in der Lage sein dürfte, sich mit solchen " Lapalien " zu beschäftigen.

Eigentlich würde § 1 der STVO vollkommen reichen, wenn da nicht...

LG Jörg
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Franzose
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Franzose »

Rollo hat schon Recht. Diese Schaltung der NSL kommt aus den NL. In der 7-poligen Steckdose ist normalerweise nur ein Pin noch frei für die NSL und genau diesen benötigen die Camper für Dauer-Plus. Da würde die NSL dauerhaft leuchten. Um das zu verhindern, wird sie parallel ans Rücklicht geklemmt und extra geschaltet.

Schau mal in den Kabelbaum, wahrscheinlich ist die Leitung für die NSL sogar vorhanden und du musst nur umklemmen.

VG
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Roter Falter »

Da fände ich eine Rückwertsgangleuchte(weisse) wichtiger als eine Nebelschlussleuchte.
Die aktuellen Anhänger haben doch schon helles rotes Rückfahrlicht, die sieht man doch auch bei Nebel sehr gut.-

Gruß Martin
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Udo H. »

Franzose hat geschrieben:Rollo hat schon Recht. Diese Schaltung der NSL kommt aus den NL. In der 7-poligen Steckdose ist normalerweise nur ein Pin noch frei für die NSL und genau diesen benötigen die Camper für Dauer-Plus. Da würde die NSL dauerhaft leuchten. Um das zu verhindern, wird sie parallel ans Rücklicht geklemmt und extra geschaltet.

Schau mal in den Kabelbaum, wahrscheinlich ist die Leitung für die NSL sogar vorhanden und du musst nur umklemmen.

VG
Manfred
Das ist die richtige Antwort auf die eigentlich gestellt Frage.
Strom vom Rücklicht bedeutet der Anforderung: Nur wenn Licht brennt und bei Auf- und Abblendlicht und getrennt von Nebelleuchte brennend, genüge zu tun.
Aber -- da in OLD GERMANY alles nicht so einfach ist -- ist die Lösung mit dem Schalter an der NSL einfach nur :kopfklatsch:
Sollte es so sein, das DAUERSTROM am "angehängtem Fz" benötigt wird, also Klemme 58b belegt ist, wird alles etwas komplizierter und man sollte überlegen ob man sich nicht eine 13polige Verbindung schafft!

Ist 58b in dem 7poligen Stecker frei dann kann man diese Klemme benutzen. Wenn die 7 polig Steckdose des Zugfahrzeuges noch keinen "Abschaltkontakt" hat, tauscht man diese einfach aus.
Dadurch wird "QUASI" die NSL des Zugfahrzeuges ausgeschaltet und weiter nach hinten, also am Anhänger eingeschaltet.
Da in den "Autos" Schalter und Kontrollleuchte für NSL Standard sind, (beim 2CV eher nicht :lol: )ist das Schaltungsproblem von Kfz Hersteller gelöst.

Der Einwand von Martin "Roter Falter" ist auch nicht ganz ohne - nur dann würde ich auf eine 13polige Verbindung wechseln um dann auf der dortigen Klemme 8 die Rückfahrleuchte und Klemme 2 die NSL zu schalten.

Gruß Udo :sail:

P.S.: Die Schaltungen der Steckdosen sind ja auch gesondert hier im Forum abzurufen! :idee:
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Roter Falter »

Hihi zu meinem Einwand bin ich gekommen als ich nach der ersten Urlaubsfahrt von meiner Frau gehört hatte, die "Rückwertsgangleuchte geht nicht"!
Also stecker ab und dran, ne geht immer noch nicht....nach 10 Minuten bin ich erst hinter dem Hänger,....isch habe gar keine weisse Rückfahrleuchte :rofl: :rofl: :rofl:

Gruß Martin
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Culrich
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Culrich »

So,

das Umklemmen ging relativ leicht. Nur den Stecker richtig angeschlossen und dann das vorhandene Kabel an die NSl. Das ging mal einfach. :hurra: :hurra:
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Udo H.
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Re: Schaltbare Nebelschlussleuchte?

Beitrag von Udo H. »

culrich hat geschrieben:So,

das Umklemmen ging relativ leicht. Nur den Stecker richtig angeschlossen und dann das vorhandene Kabel an die NSl. Das ging mal einfach. :hurra: :hurra:
Na bitte - "einem Injenjör ist nichts zu schwör" :idee:

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Gru Udo H. :camp1
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