Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
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Spitzkopf
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Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Spitzkopf »

Hallo
war heute beim Tüv in Gelsenkirchen ,Daimlerstr.Nach Wartenzeit kam dann ein Mitarbeiter dem Ich alles erzählte.Er weiß nichts, aber vielleicht der Kollege.Nochmal gewartet.Kamm dann auch,erzeählte alles nochmal,sagte dann erst mal Bremsenberechnung,Coc Papiere beim KBA,<Nachweis des Baujahres..... .Hatte CT7 Briefkopie mit.Interessiert mich nicht , da kann jeder was zusammenkopieren und es wird sehr schwer werden überhaupt. :evil:
Udo (CT7 Fan) angerufen.Sagte mir mal in Bottrop oder Essen versuchen.Angerufen und siehe da: TELEFON ZENTRALE.Handynummer abgegeben wegen Rückruf ,ganze geschichte wieder in den Hörer gesülst.Kein Rückruf .Warum auch.Würde am liebsten den Allure anzünden so angekotz bin ich von diesen Tüv Leuten.

Kann mir bitte einer sagen wo und wie er seinen Alpenkreuzer aus NL ne §21 Abnahme verpasst hat.
Ist zum Durchdrehen........................

Voller Trauer und Tüv Hass
Ralph
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CT7 Fan
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von CT7 Fan »

Hallo Ralph,
Du sagtest mir ja auch am Telefon, dass der Tü Fuzzi meinte, er "brauch" nicht im Computer suchen und Fotokopien interessieren ihn nicht. Du bist da leider an einen der faulsten TÜV Beamten geraten, den Du erwischen konntest.
Wenn es Dir nichts ausmacht, fahr nach Hagen, dort gibt es TÜV Beamte, die sogar selber Camper sind und sich immer wieder über uns Falter freuen.
Gruß
Udo
PS: Bitte nicht den Allure anstecken, da hätte ich ne bessere Idee :idee:
Zuletzt geändert von CT7 Fan am 09.05.2012 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von SnowMaster »

Hallo,

das ist natürlich alles sehr ärgerlich und nervig, was Du da erleben durftest.

Ich kenn mich zwar bei Euch Null aus aber bei uns gibt es eine Organisation, welche sich GTÜ nennt, dort wird sehr viel wert auf Kundenzufriedenheit gelegt und man hat stets das Gefühl ernst genommen zu werden. Vielleicht gibts sowas bei Euch auch.

Als ich vorzig Jahren mal ein WOMO selbst gebaut habe gab es beim TÜV-Stuttgart eine Extraabteilung die sich nur um WOWA und Womo kümmerte, dort mußte man allerdings auch zur Beratung immer einen Termin vereinbaren aber dafür waren die Leute echt Klasse, hatten tolle Tipps und auch wirklich Ahnung von dem was Sie tun und sagen.
Vielleicht gibts ja bei Euch in der Gegend auch so eine Spezialabteilung?
Gruß

MAAX
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Vendömchen »

Hallo Ralph, hallo Udo,

Beamte gibts dort so viel ich weiß nicht ;-) , aber hier wurde vielen von uns kompetent und GERNE weitergeholfen.


http://www.tuev-nord.de/tuev-stationen/Hagen


@Maax, der TÜV hat ja leider in Deutschland West das Monopol auf §21 Untersuchungen, sonst würden wir alle zur DEKRA oder zu anderen fähigen Ingenieuren fahren.
Gruß
Thorsten
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Spitzkopf »

Hallo
GTÜ geht nicht .Der Darf keine §21 Abnahme machen.Das wär dann sehr leicht denn ein Bekannter ist Prüfingenieur bei GTÜ.Hab jetzt mal versucht per Tüv Telefonzentrale Kontakt zu Herrn Schreiner zu bekommen.Der Weg ist mir mittlerweile egal , Hauptsache die Sache geht bald über die Bühne.
Kann einen echt die Laune vermiesen mit diesen Beamten.Aber noch bin ich nicht fertig mit den betreffenden Tüv Leuten.Da es Beamte/Angestellte sind gibt es auch für uns Bürger Maßnahmen die dazu geeignet sind diese Leute auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.

Vom Rapido aus Holland hab ich erst mal großen Abstand genommen.
Mal sehen was kommt.
Ralph
Zuletzt geändert von Spitzkopf am 09.05.2012 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Famelymann »

wenn dir km inzwischen egal sind, dann komm zu uns und du fährst mit nachparagraph21vollabgenommenem Klappi wieder nach hause. Versprochen!

Schöne Grüße vom Rande der Hauptstadt
Jörg
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Spitzkopf »

Hallo
wäre zu überlegen.Wollten eh mal nach Berlin.Warum bist du den so sicher das das klappt?
Grüße
Ralph
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Famelymann »

Berlin ist immer eine Reise wert.

Warum leckt sich der Hund die Eier ?


Schöne Grüße
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Spitzkopf »

Nur zu Info:Anruf bekommen vom Tüv Bottrop:Bremsenberechnung und und und........ .Erst mal kommen und dann schauen wir mal wie weit wir kommen.Und am besten Geldkoffer mitnehmen weil wird ja nach Aufwand abrechnet.
Jetzt noch auf Anruf von Herrn Schreiner Aus Hagen warten.Wenns dann auch nicht klappt gibt es ne Sightseeing nach Börlin.Mit 21 er Führung ;-) .Hab schon nen Campingplatz gefunden.Mit nen Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage gehts dann ab.

Man wird sehen
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von SnowMaster »

Andere Länder, andere Sitten !!!! :hmpf:

Wollte jetzt eigentlich was schreiben zu §21 und GTÜ und geht bzw. so ähnlich oder doch nicht? :idea:

Deutschland mal wieder uneinig Vaterland? Aber über die Harmonisierung in der EU anstreben, Ja, ja !!! :evil:

Das hier trifft was ich schreiben wollte wohl sehr genau: :auto:

https://christian.kler-online.de/blog/p ... d-ordnung/
Gruß

MAAX
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Folkert »

Aber kann mit Sicherheit noch einige neue Möglichkeiten des überprüfens finden. Ich habe meinen fabrikneuen Camp-Let von Holland abgeholt. Beim TÜV wurde mir gesagt das seit kurzem ein neues Gutachten verlangt wird:

Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO und §47 FZV

In dem Gutachten stellt der TÜV fest: Abweichung von den Vorschriften der StVZO
Lichttechnische Einrichtungen
Die Lichttechnischen Einrichtungen sind abnehmbar bzw. klappbar angebracht.
Ich war froh, das der TÜV bestätigte: "Gegen die Erteilung der erforderlichen Aausnahmegenehmigung bestehen sachverständigenseits keine technischen Bedenken"

Ich finde es wurde Zeit das bei einem serienmäßigen Faltcaravan endlich eine Prüfung durch den TÜV erfolgt wo dann amtlich festgestellt wird das die Lichttechnischen Einrichtungen klappbar sind.
Übrigens Gesamtkosten nur für den TÜV 182 € aber dafür bin ich jetzt sicher, das mein Wagenheck klappbar ist.
Gruß Folkert
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Vendömchen »

Hallo Folkert,

dann hatte der Camplet vermutlich kein COC Dokument, sonst hättest du meines Wissens nach gar nicht zum TÜV gebraucht.


Ablauf:

Mit COC Papier sofort zur Zulassungsstelle, ohne COC (bzw. wenn der Hänger noch keine EG-Typgenehmigung beim KBA hat und NEU ist, dann seit 2009 Untersuchung nach §13 EG-FGV bei ALLEN Prüforganisationen,

wenn gebraucht und deutsche TÜV Frist überschritten, dann §21 STVZO.

Soweit die Theorie zum Abbau von Handelshemnissen innerhalb der EU.

Deine Untersuchung bezieht sich ja mit beiden §§ lediglich auf Änderungen vom EG-konformen Auslieferungszustand, und nicht auf eine Zulassung, da hat der TÜV wohl was gesucht und in der Heckklappe gefunden.

Bin kein Jurist und lerne immer gerne dazu, aber meiner Meinung nach wurdest du hier vom TÜV veräppelt.
Gruß
Thorsten
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Spitzkopf »

Hallo
wie versprochen gehts weiter:
Heute nochmal beim Tüv Hagen angerufen.Herr Schreiner ist ein vielbeschäftigter Mann.Deshalb hab ich heute das dritte Mal angerufen.Bis heute kein Rückruf von Herrn S. .Anderer Mitarbeiter sagte mir dann ich bräuchte eine Bremsenberechnung............. Wieder der gleiche Mist.Meine Antwort:Der CT7 Oder Alpenkreuzer war doch schon in Deutschland zugelassen deshalb muss es doch eine ABE geben.Auch wenn die Firma nicht mehr existiert.Die muss doch nur vom KBA runtergeladen werden.Und ich glaube das Sie diese aufgrund der Zulassungen von Herrn S bestimmt in den Akten Haben.Das geht nicht.Sie müssen die ABE erbringen vom KBA :idea: .
Also KBA angerufen.Nette Dame am Telefon.Und siehe da gesucht und gefunden.Kein Problem.Erzähle Ihr das ich die ABE brauche für den TÜV §21 Abnahme.An Privat dürfen wir nichts rausgeben.Ich sage Ihr das der TÜV das aber von mir verlangt.Leichtes Schmunzeln.Geben Sie dem Gutachter meine Telefonnummer.Wird dann innerhalb Sekunden per Mail oder Download zugesandt. :idee: Sind ca 13 Seiten und siehe da sogar mit Bremsenberechnung.
Heute mal um Rückruf vom Tüv Bottrop erbeten. :hmpf: :hmpf:
Suche dringend Briefkopie vom Alpenkreuzer Allure

Wir schauen mal
Grüße


Übrigens.Letztes Jahr ein Holländische Wohnwagen unter 750 kg in Deutsche land ne 21 Abnahme gemacht.TÜV Wesel.Kein Problem.Ich glaube knapp über 100 Teuro's.
Zuletzt geändert von Spitzkopf am 15.05.2012 17:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Ralfshome »

hallo ralph,

habe im letzten jahr einen alpenkreuzer prestige bj.1990 aus nl geholt und dann in mönchengladbach eine §21 abnahme beim tüv machen lassen. ohne bremsenberechnung und ohne probleme! der ist baugleich mit dem allüre, nur der prestige hat nen festen deckel. einschliesslich 100er abnahme war ich bei ca. 130,- €. also wenn ich helfen kann, gern.

viele grüsse ralf
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Re: Hilfe bei §21 Abnahme Alpenkreuzer Allure HILFE....

Beitrag von Niels$ »

Spitzkopf hat geschrieben:...Geben Sie dem Gutachter meine Telefonnummer.Wird dann innerhalb Sekunden per Mail oder Download zugesandt...
In diesem Moment mache ich dann immer eine Telefonkonferenz mit allen Beteiligten, das ist immer wieder spannend und erfolgreich :zwinker:

Niels
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
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