Irgendwie bekomme ich da keine klare Aussage zu...
Ich habe in den Fahrzeugpapieren eine maximale Anhängelast gebremst/uingebremst eingetragen. Worauf bezieht die sich? Auf das zulässige Gesamtgeweicht des Hängers oder auf das tatsächliche Gewicht des Hängers?
Beispiel zur Verdeutlichung. Ich habe (der Einfachheit halber) 1000 kg Anhängelast gebremst und 500 ungebremst. Darf ich damit einen ungebremsten Hänger ziehen, der leer 300 kg (und dann noch maximal 200 kg zuladen) wiegt, aber ein zulässiges Gesamtgewicht von 600 kg hat?
Oder darf ich den schon nicht ankuppeln, weil das zulässige Gesamtgewicht für meine ungebremste Anhängelast zu gross ist (100 kg zu viel)?
Gruss, Dirk
Anhängelast - grundsätzliche Frage
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Anhängelast - grundsätzliche Frage
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Re: Anhängelast - grundsätzliche Frage
Hallo Dirk,
die Anhängelast ist das was du wirklich anhängst, bzw. die Masse die gezogen wird.
Anhängelast = tatsächliche Masse des Anhängers - tatsächliche Stüzlast
Somit kannst du beruhigt einen Anhänger mit einem zGG welches höher ist als die erlaubte Anhängelast des Zugfahrzeuges anhängen, solange du die Anhängelast nicht überschreitest.
Auf den Infoseiten von Anhänger Kuhnert wird das sehr detailiert beschrieben. Klick's mal an und lies nach.
Gruß
Norbert
die Anhängelast ist das was du wirklich anhängst, bzw. die Masse die gezogen wird.
Anhängelast = tatsächliche Masse des Anhängers - tatsächliche Stüzlast
Somit kannst du beruhigt einen Anhänger mit einem zGG welches höher ist als die erlaubte Anhängelast des Zugfahrzeuges anhängen, solange du die Anhängelast nicht überschreitest.
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