Anhängelast - grundsätzliche Frage

Bereich für Themen, die sich mit den Zugfahrzeugen befassen.
Benutzeravatar
Pletti
Interessierter Camper
Interessierter Camper
Beiträge: 49
Registriert: 15.06.2012 12:59
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Opel Astra F 1,6 '94
Camper/Falter/Zelt: Esterel S34 '85
Wohnort: 42579 Heiligenhaus

Anhängelast - grundsätzliche Frage

Beitrag von Pletti »

Irgendwie bekomme ich da keine klare Aussage zu...

Ich habe in den Fahrzeugpapieren eine maximale Anhängelast gebremst/uingebremst eingetragen. Worauf bezieht die sich? Auf das zulässige Gesamtgeweicht des Hängers oder auf das tatsächliche Gewicht des Hängers?

Beispiel zur Verdeutlichung. Ich habe (der Einfachheit halber) 1000 kg Anhängelast gebremst und 500 ungebremst. Darf ich damit einen ungebremsten Hänger ziehen, der leer 300 kg (und dann noch maximal 200 kg zuladen) wiegt, aber ein zulässiges Gesamtgewicht von 600 kg hat?

Oder darf ich den schon nicht ankuppeln, weil das zulässige Gesamtgewicht für meine ungebremste Anhängelast zu gross ist (100 kg zu viel)?

Gruss, Dirk
.
Gruss, Dirk
.
Bild
Benutzeravatar
Jugger64
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 3731
Registriert: 25.11.2008 12:22
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Skoda Fabia Kombi (1,0 95PS) EZ2020
Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK12 Bj. 2008
Wohnort: Essen

Re: Anhängelast - grundsätzliche Frage

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Dirk,

die Anhängelast ist das was du wirklich anhängst, bzw. die Masse die gezogen wird.
Anhängelast = tatsächliche Masse des Anhängers - tatsächliche Stüzlast
Somit kannst du beruhigt einen Anhänger mit einem zGG welches höher ist als die erlaubte Anhängelast des Zugfahrzeuges anhängen, solange du die Anhängelast nicht überschreitest.

Auf den Infoseiten von Anhänger Kuhnert wird das sehr detailiert beschrieben. Klick's mal an und lies nach.

Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
Antworten

Zurück zu „Zugfahrzeuge“