Auflastung

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KSF
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Auflastung

Beitrag von KSF »

Hallo Leute,
bin gerade vom TÜV zurück. :hurra:
Heute morgen hatte mein Falter eine zul. Gesamtgewicht von 650kg und eine Stützlast von 50kg und eine Achslast von 650kg.
Heute mittag hat nun mein Falter eine zul. Gesamtgewicht von 710kg und eine Stützlast von 60kg und eine Achslast von 650kg.
Eigentlich wollte ich eine Stützlast von 75kg aber der Prüfer hat mir die Gravur auf meiner Deichsel erklärt, daß "S60" für die Deichsel bestimmt ist.
4537
Somit gilt bei dem Eintrag die kleinste Zahl.
Ansonsten benötigt man vom Hersteller eine Unbedenklichkeitserklärung. Die wollte ich mir aber bei den Franzosen nicht holen.
Aber 10kg mehr sind ja auch was, immerhin 20% und 60kg zul. Gesamtgewicht. ;) :prost:

Wo sitzen die Gravuren von meinem Trigano:
8403

Auflastung:
Gravuren am Anhänger suchen.
Säubern und Bilder machen, so daß man die Aufschrift genau lesen kann. Ist dann für den Prüfer einfachen, die Gravur zu finden und zu lesen.
Am besten geht man zu einem TÜV oder zu einer anderen Prüfstelle, die für diese Region zuständig ist.
Dort sollte man vorher anfragen, ob es einen Prüfingenieur gibt, der für Anhänger zuständig ist und sich auch damit auskennt.
Leider kennt sich nicht jeder Prüfer mit Auflastungen aus. Auch gibt es Prüfer, die nicht wissen, daß die Achslast und das zul. Gesamtgewicht nicht das gleiche ist. Die Hersteller setzten die Last zwar gleich an, aber für die maximale Auflastung gilt: Zul. Gesamtgewicht = Achslast + Stützlast.
Da die Stützlast dann zu der Hinterachse des PKW gezählt wird.
{Das ist gleichzusetzen mit dem PKW, das zul. Gesamtgewicht ist viel größer wie die einzelnen Achsen. Aber da man den PKW anders lädt, werden die beiden Achsen nicht zusammenaddiert. Bei mir steht im PKW-Schein: zul. Achse vorne 1130kg, zul. Achse hinten 1230kg, zul. Gesamtgewicht 2200kg
Also werden die zwei Achsen addiert und abgerundet, da man meistens hinten mehr zu ladet.}
Mit dem Prüfbericht geht man dann auf die Zulassungsstelle, das Landratsamt, dort werden die neuen Lasten in den Fahrzeugschein eingeschrieben.
Dann sollte man ein neues Typenschild machen lassen, oder wie ich, habe die alten Zahlen durchgestrichen und die neuen Zahlen mit Schlagzahlen eingeschlagen.
8402
Zuletzt geändert von KSF am 14.01.2014 21:50, insgesamt 3-mal geändert.
mfg Klaus :klapper:
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Re: Auflastung

Beitrag von Tessala »

Servus Klaus,
dann mal Gratulation :prost2:

Ich denke aber, das mehr an Zuladung haben Deine Mädels bestimmt wieder schnell verschlungen, oder soll ich Dir noch was reinpacken fürs Nahe-Treffen :mrgreen:

Gruß
Marck
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Re: Auflastung

Beitrag von KSF »

Hallo Marck,
werde mich bei dir melden falls ich noch Bedarf an Gepäckbeförderung brauche. ;)

Die Auflastung ist eigentlich ziemlich einfach. Da ja die Stützlast auf das Auto gerechnet, wird heiß das:
Anhängelast = zul. Gesamtgewicht - Stützlast.
Oder anders herum
Zul. Gesamtgewicht = Achslast + Stützlast
Deshalb heiß das ja auch zul. Gesamtgewicht und nicht zul. Gewicht
Die logische Konsequenz daraus: Anhängelast = Achslast

Aber Achtung: Es darf davon keins überschritten werden, keine Achslast und keine Stützlast. ;)
mfg Klaus :klapper:
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Re: Auflastung

Beitrag von Sputz69 »

Hallo,

bis wieviel kg ist denn deine Auflaufeinrichtung zugelassen?

Darf das zul. Gesamtgewicht des Hängers das zul. Gesamtgewicht der Auflaufeinrichtung überschreiten?

Danke für die Info.

Grüße
Thorsten
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Re: Auflastung

Beitrag von KSF »

Sputz69 hat geschrieben:bis wieviel kg ist denn deine Auflaufeinrichtung zugelassen?
Die liegt bei meiner Alko bei 750kg.
Sputz69 hat geschrieben:Darf das zul. Gesamtgewicht des Hängers das zul. Gesamtgewicht der Auflaufeinrichtung überschreiten?
Ich denke mal nein, da immer das kleinste Gewicht gilt.
mfg Klaus :klapper:
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Re: Auflastung

Beitrag von Caruso »

Genau und dann bleibt noch die Frage,für welches zGg. die Deichsel zugelassen ist.
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Re: Auflastung

Beitrag von KSF »

Für Deichsel habe ich keine Angaben.
Offtopic:
Aber die habe ich selber durch eine Vergleichsrechnung mal durchgerechnet.
Die Längsträger haben eine Sicherheit von 4, die Deichsel von 10 und die Schrauben, die die Deichsel halten, haben ich eine Sicherheit von 8.
Die Werte bleiben auch bei zul. Gesamtgewicht von 650kg, Stützlast von 50kg. Durch den Deichselkasten mit einem Gewicht von 70kg bleiben die Sicherheiten selbst bei einem zul. Gesamtgew. von 725kg und 75Kg Stützlast.
Aber für die Auflastung spielt das ja alles keine Rolle. Man darf keines der Werte ja überschreiten.
Wie beim PKW, ich habe eine zul. vordere Achslast und eine zul. hintere Achslast und das zul. Gesamtgew. ist dort auch größer als je eine Achse.
Mein Scenic z.B. hat v.A= 1130kg, h.A=1230 und Gesamtgew.=2200kg, da darf man auch keinen Wert überschreiten.
Rein Theoretisch könnte man da auch Auflasten, nur daß man vorne keine Last anbringen kann um die Gewichte des Wagens auszugleichen.
mfg Klaus :klapper:
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Re: Auflastung

Beitrag von Caruso »

KSF hat geschrieben: Aber für die Auflastung spielt das ja alles keine Rolle.
Für gewöhnlich steht auf der Deichsel ein zGg.für das sie zugelassen ist.
Kommst du beim Auflasten über diesen Wert,spielt das sehr wohl eine Rolle.
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Re: Auflastung

Beitrag von Masine »

Hallo,

Übrigens vielen Dank für den Tipp mit dieser Auflastungsmethode. Die Dekra hat meinen Trigano Olympe letzte Woche auch problemlos auf 60kg Stützlast und 710kg zulässiges Gesamtgewicht aufgelastet. Ich hatte vorher auch schon Kontakt mit Alko und die hätten die Achse mittels neuem Typenschild (27,50€) auf 750kg aufgelastet. Da ich aber keine Freigabe von Trigano für den Aufbau erhalten habe, ist daraus nichts geworden.

Gruß

Masine
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Re: Auflastung

Beitrag von Vespaflo »

Hallo Leute,

ich roll dieses Thema mal wieder auf. Ich möchte meinen Trigano Vendome auf 710 oder mehr auflasten lassen und habe gerade mit dem TÜV telefoniert. Der möchte eine Freigabe vom Hersteller. Dann habe ich bei Kreppel angerufen und die sagen das geht nicht auch wenn auf der Achse 710 steht (das war dann ein Fehler)
Was mich auch wundert, die Dekra hat mich weggeschickt und zum TÜV verwiesen. :lol
Hilfe was kann man da noch machen :oops:

Tschau Florian
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Re: Auflastung

Beitrag von KSF »

Hallo Florian,
einfach zum TÜV fahren, die Deichsel zeigen mit der Aufschrift S60, dann die Stützlast auf 60kg und das Gesamtgewicht auf 710kg eintragen lassen.
Nochmal, die Stützlast wird auf das Zugfahrzeug gerechnet, deshalb ist das Gesamtgewicht=Stützlast + Achslast.
Bei mir ist die Achslast 650kg.
Ohne Probleme muß aber der Prüfer das Gesamtgewicht von 700kg anrechnen.
50kg Stützlast + 650kg Achslast.
mfg Klaus :klapper:
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Re: Auflastung

Beitrag von Vespaflo »

Danke für die schnelle Antwort. Der Ingenieur vom TÜV war nach meiner Ausführung ziemlich ungehalten am Telefon. Ich fahr halt mal einfach eine Stadt weiter. Mich wundert es das mich die Dekra sofort zum TÜV verwiesen hatte.

Tschau Florian
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Re: Auflastung

Beitrag von Masine »

Vespaflo hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort. Der Ingenieur vom TÜV war nach meiner Ausführung ziemlich ungehalten am Telefon. Ich fahr halt mal einfach eine Stadt weiter. Mich wundert es das mich die Dekra sofort zum TÜV verwiesen hatte.

Tschau Florian
Hallo Vespaflo,

Das solltest Du tun, da dieses Verfahren zur Auflastung nirgends dokumentiert und reine Ermessenssache des Prüfers ist. Bei mir wurde ich vom TÜV zur Dekra geschickt und dort dann von der Zweigniederlassung zur Hauptniederlassung. Dort hat man es dann auch einige Zeit gedauert, bis der DEKRA Oberingeneur da zugestimmt hat. Aber erst hat man mich auch mit großen Augen angeschaut, da so etwas noch niemand gemacht hatte. Im ganzen war man aber sehr freundlich zu mir...

Inzwischen bin ich ganz froh, dass es funktioniert hat, da mein Wagen mit allem Zubehör, großer Küche, voller Deichselbox und 4 Fahrädern auf dem Gepäckträger lt. Reich Caravanwaage schon 688kg wiegt. Und über die Jahre kommen bestimmt noch 20kg dazu :D

Gruß

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Re: Auflastung

Beitrag von Caruso »

Vespaflo hat geschrieben: Was mich auch wundert, die Dekra hat mich weggeschickt und zum TÜV verwiesen.
Das ist nicht weiter verwunderlich,weil in den alten Bundesländern,
nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger (und nicht irgendein Prüfer)
des TÜVs,Änderungen abnehmen darf,
für die es keine Freigabe gibt.
In den neuen Bundesländern ist es die Dekra.
Alle anderen Vereine wurden übergangen.
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Re: Auflastung

Beitrag von KSF »

Hallo zusammen,
wollte nur mal diesen Thread hoch holen, da ich vorne noch Bilder und meinen Bericht erweitert habe.
Viel Spaß beim lesen. Und Anregungen oder Fehler werden gerne angenommen. :zwinker:
mfg Klaus :klapper:
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