Hallo Bacoti,
das ist nicht normal. Ein neuer Reifen darf nicht nach 500 Kilometern platzen.
Ich bin kein Jurist, aber du hast zunächst auf deine Reifen
zwei Jahre Gewährleistung (KLICK). Das setzt natürlich voraus, dass der Reifen ordnungsgemäß benutzt wurde. Also richtiger Luftdruck, Hänger nicht überladen usw.
Der Händler wird vermutlich erst einmal auf Fremdeinwirkungen achten. Er wird also schauen, ob du mit dem Reifen mit Karacho über Bordsteinkanten gefahren bist oder ob sich z. B. ein auf der Straße liegendes Metallteil in den Reifen gebohrt hat. Das kann man unter Umständen an Abriebspuren am Reifen sehen.
Dazu wäre es gut, wenn du den Reifen noch hast und schaust, ob entsprechende Spuren zu finden sind. Dann greift das Gewährleistungrecht nicht, weil für ein olles Auspuffrohr, das den Reifen aufreißt, kann der Händler natürlich nichts.
Im Streitfall wird ein Händler argumentieren, dass irgendwas den Reifen verletzt hat und er damit aus dem Schneider ist, auch wenn nichts zu sehen ist. Hängt halt von dem Händler ab und wie gut du mit ihm kannst. Im Streitfall den ADAC o. ä. den Reifen anschauen lassen. Aber dann musst du abwägen, wie viel Aufwand dir das Ganze wert ist.
Ein andere Frage ist, ob der Händler mit dem Ersatzreifen ein richtige und vor allem zulässige Wahl getroffen hat. Da müsstest du einen Reifen-Fachmann fragen, eventuell auch ADAC, DEKRA, o. ä. Unter Umständen sitzt die Größe nicht richtig und der Reifen wird zu warm, walkt zu sehr usw.
Beste Grüße, Rod
Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.
(Augustinus Aurelius)