Rollo hat geschrieben:Moin,
Was zur Ladung gehört,ist in D ziemlich klar geregelt. Alles was man ohne Werkzeug lösen kann ist nicht fest verbunden und somit Ladung.
Genau die definition habe ich auch im Kopf.Somit würde auf jeden fall die Möglichkeit den Aufbau einseitig wie eine große Klappe mit einem Schanier am Hänger zu verschrauben wegfallen.Es sei den man nimmt Flügelmuttern.
Aber auch dann ist es grenzwertig,wir hatten solche Diskussionen schon mal in einem Zweiradforum.Es ist zb.bei manchen Oldtimern möglich Seitenwagen ohne Werkzeug zu montieren/demontieren.Trotzdem muß ich damit zum TÜV,weil ich mit dem Anbau ein ganz neues Fahrzeug baue.Auch bei einem Anhänger wäre das der Fall,es ist ja dann auf einmal ein Wohnwagen.
Müßte man sich dann sicher eintragen lassen."wahlweise auch mit aufschraubbarem klappbaren Wohnaufbau....blablabla...." oder so.Bei einem 3Dog oder ähnlichen Faltern müßte doch sowas im Schein stehen.
Was wollte ich sonst noch sagen....
Die Idee mit den großen Schubladen finde ich gut und die Sache mit den Superpatentspezialschlößern glaube ich in der Form nicht so recht.