Falter hinter "LKW"
Re: Falter hinter "LKW"
Hi,
ja es geht um die Spielarten des Dacias Logan.
Du hast vollkommen recht, der Preisunterschied ist imaginär, jedoch ist für mich (wie schon mehrfach geschrieben) die Nutzbarkeit des Innenraum (wie schon auf der ersten Seite erläutert) auschlaggebend.
Da die Variante Pick-Up mit Anhänger nun gestörben ist, wird es auf jeden Fall etwas kastenwagenähnliches werden.
Dadurch kommen natürlich auch andere (gebraucht) Modelle wie Caddy II, Fiorino, Berlingo & Co in betracht, die dann auch andere Lsg als ein Anhängerzelt anbieten.
ja es geht um die Spielarten des Dacias Logan.
Du hast vollkommen recht, der Preisunterschied ist imaginär, jedoch ist für mich (wie schon mehrfach geschrieben) die Nutzbarkeit des Innenraum (wie schon auf der ersten Seite erläutert) auschlaggebend.
Da die Variante Pick-Up mit Anhänger nun gestörben ist, wird es auf jeden Fall etwas kastenwagenähnliches werden.
Dadurch kommen natürlich auch andere (gebraucht) Modelle wie Caddy II, Fiorino, Berlingo & Co in betracht, die dann auch andere Lsg als ein Anhängerzelt anbieten.
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Re: Falter hinter "LKW"
Der vertut sich da mit den Anforderungen des Finanzamtes.Broncolaine hat geschrieben:War gestern beim TÜV (Nord).
Für den Pick-Up hab ich die Aussage bekommen, dass es an dem Verhältnis Gaspedal-Trennwand-Ladeflächenende scheitert. Hier muß laut dem Prüfer eine Mindestverteilung von 51 - 49% der Gesammtlänge vorliegen, um ihn als PKW einzustufen.
So eine Regel gibt es für den TÜV nicht.
Geräuschdämmung des Innenraums,wie auch Schallschutz nach außen könnte da schon eher interessant werden.
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Re: Falter hinter "LKW"
Jedenfalls bekommen sie die gleiche Plakette,unabhängig von der Fahrzeugart.zawiese hat geschrieben:
Und immer daran denken:
Es gibt Euro 5 und Euro V (PKW und LKW)
Das zum Thema, "ist doch eh alles das Gleiche!!" Oder eben auch nicht!
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Re: Falter hinter "LKW"
Hier sind die Bundesländer aufgeführt,die einem LKW mit Anhänger fahren lassen:
http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/infothek/tipps-fuer-caravan-und-wohnmobil-fans/generelle-ausnahmen-fuer-gespanne/
Fraglich ist nur,ob mit 3,5t das Gesammtzuggewicht gemeint ist.
http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/infothek/tipps-fuer-caravan-und-wohnmobil-fans/generelle-ausnahmen-fuer-gespanne/
Fraglich ist nur,ob mit 3,5t das Gesammtzuggewicht gemeint ist.
Re: Falter hinter "LKW"
Ähm, will mal die Verwirrung komplettieren.
Wenn ich einen PU fahre, der zum PKW umgeschrieben wurde, dann KANN es mir trotzdem passieren, daß die Rennleitung mich raus winkt und mir einen wegen Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot rein dreht. Begründung ist so irre wie deutsch: da das Fahrzeug von seinem technischen Aufbau einem LKW entspricht....
Könnt ihr mal nach gurgeln, habe es vor einer Weile im Buschtaxi-Forum gelesen. Jeder! darf sich aussuchen, wie er so eine Büchse einstuft - nur der Bürger nicht
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Re: Falter hinter "LKW"
Jau,Suchbegriff "Sprinterurteil".
Wobei die weiterführende Begründung einleuchtend ist.
Wobei die weiterführende Begründung einleuchtend ist.
- Rollo
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Re: Falter hinter "LKW"
Moin,
ich bin jahrelang mit dem Sprinter und Hänger Sonntags durch die Lande gefahren und nie behelligt worden, die Kiste muss nur bischen wien Womo aussehen. gugst du .Sogar mein Landy war immer ein LKW.
ich bin jahrelang mit dem Sprinter und Hänger Sonntags durch die Lande gefahren und nie behelligt worden, die Kiste muss nur bischen wien Womo aussehen. gugst du .Sogar mein Landy war immer ein LKW.

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Re: Falter hinter "LKW"
Das stellt leider auch keine Rechtssicherheit dar.Rollo hat geschrieben: ich bin jahrelang mit dem Sprinter und Hänger Sonntags durch die Lande gefahren und nie behelligt worden,
Einen Kollegen hat die Rennleitung mit einem THW-Fahrzeug rausgezogen,
bei einer Übungsfahrt des THW.
Denen war nicht klarzumachen,dass Einsatzfahrzeuge keine LKW sind.
Zuletzt geändert von Caruso am 31.03.2011 17:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Falter hinter "LKW"
Dazu kommt: seit durch die Maut das BAG(und manchmal auch die Rennleitung) deutlich präsenter und kontrollwillig ist, wäre mir das zu heiß. Ab dem 2. Mal wirds dann interessant, weil irgendwann der Vorsatz dazu kommt.
Aber jeder wie er mag.....
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Re: Falter hinter "LKW"
Nun will ich ja nicht mit dem mahnenden Zeigefinger da stehen, aber was ist im Schadensfall? Was sagt die Versicherung dazu, wenn du einen Schaden verursachst, obwohl du garnicht hättest fahren dürfen? Oder was sagt bei einem fremdverschuldeten Schaden die gegnerische Versicherung dazu?Rollo hat geschrieben:Moin,
ich bin jahrelang mit dem Sprinter und Hänger Sonntags durch die Lande gefahren und nie behelligt worden, die Kiste muss nur bischen wien Womo aussehen. gugst du .Sogar mein Landy war immer ein LKW.
Ich denke mal, spätestens dann wird's ungemütlich und ärgerlich.
Ich bin zwar durchaus für's Sparen (von Versicherungsbeiträgen und Steuern). Aber nicht an der falschen Stelle.
Viele Grüße, Stephan
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