Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
- Kamikaze
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Ja OK, ich weis schon, dass eine AHK nach einem Unfall öfters gewechselt wird. Seltsamerweise aber fast nur, wenn der Wechsel von der Versicherung oder dem Unfallgegner bezahlt wird. Ist man selber Schuld (weil man beispielsweise rückwärts gegen seine Garagenwand gefahren ist) lässt man die AHK nicht wechseln, außer sie ist offensichtlich verbogen. Da scheint es einen Zusammenhang zwischen der Wahrscheinlichkeit von Haarrissen und der Fülle des eigenen Geldbeutels zu geben
vg Ralph
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Danach darf eine AHK das Kennzeichen nicht mal teilweise verdecken, ergo muss sie abgenommen werden, wenn kein Anhänger gezogen wird. Oder ihr macht ein weiteres Nummernschild an der AHK fest. Ich denke mal, dass starre AHKs, die zum Verdecken führen würden, gar nicht erst zugelassen werden.§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
...
(5b) Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a oder 1b, 2 und 4 entsprechend.
...
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Nabends,
Ein Arbeitskollege hatte bei seinen Ford Fiesta (Bj??) auch eine AHK, die Abnehmbar war, er muste sie immer abnehmen wenn kein Anhänger dran war. Weil Sie sonst das Nummernschild Teilweise Bedeckte. Laut seiner Ausage stand es in den ABE´s drinne
Gruss Holger
Ein Arbeitskollege hatte bei seinen Ford Fiesta (Bj??) auch eine AHK, die Abnehmbar war, er muste sie immer abnehmen wenn kein Anhänger dran war. Weil Sie sonst das Nummernschild Teilweise Bedeckte. Laut seiner Ausage stand es in den ABE´s drinne
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Zuletzt geändert von Wappen12 am 21.02.2013 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Genau das ist auch meine MeinungKamikaze hat geschrieben:Ja OK, ich weis schon, dass eine AHK nach einem Unfall öfters gewechselt wird. Seltsamerweise aber fast nur, wenn der Wechsel von der Versicherung oder dem Unfallgegner bezahlt wird. Ist man selber Schuld (weil man beispielsweise rückwärts gegen seine Garagenwand gefahren ist) lässt man die AHK nicht wechseln, außer sie ist offensichtlich verbogen. Da scheint es einen Zusammenhang zwischen der Wahrscheinlichkeit von Haarrissen und der Fülle des eigenen Geldbeutels zu geben
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
nein, meine lieben, ich liess die AHK nicht wechseln. die aufprallgeschwindigkeit war so langsam, dass es einfach reichte, eine delle in die kunststoffstossstange einzudrücken aber nichts mehr. ich bin weder physiker noch mechaniker, aber pragmatiker. nur weil der andere bezahlt, brauch ich nicht neu und meine AHK hat im gelände oder beim rangieren schon mehr einstecken müssen. aber ich gebe euch recht, bei einer ordentlichen kollision gehört sowas geprüft. ich frag mich jedoch, wie die fahrzeugseitigen aufnahmepunkte ausschauen, wenn eine AHK risse kriegte.
übrigens in der schweiz werden abnehmbare und auch fixe AHK im fahrzeugausweis eingetragen. beim sorento hatte ich noch den hinweis, dass sie bei nicht gebrauch abzunehmen ist.
übrigens in der schweiz werden abnehmbare und auch fixe AHK im fahrzeugausweis eingetragen. beim sorento hatte ich noch den hinweis, dass sie bei nicht gebrauch abzunehmen ist.
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Wir driften vielleicht schon etwas vom eigentlichen Thema ab. Aber soviel noch: Die Versicherungen müssen sich natürlich schadlos halten. Bei mir war es etwas heftiger, die Heckklappe war total eingedrückt, vom Stoßfänger mal ganz zu schweigen. Bei Selbstverschulden muss allerdings jeder eigene Verantwortung übernehmen und abwägen.Rollo hat geschrieben:Genau das ist auch meine MeinungKamikaze hat geschrieben:Ja OK, ich weis schon, dass eine AHK nach einem Unfall öfters gewechselt wird. Seltsamerweise aber fast nur, wenn der Wechsel von der Versicherung oder dem Unfallgegner bezahlt wird. Ist man selber Schuld (weil man beispielsweise rückwärts gegen seine Garagenwand gefahren ist) lässt man die AHK nicht wechseln, außer sie ist offensichtlich verbogen. Da scheint es einen Zusammenhang zwischen der Wahrscheinlichkeit von Haarrissen und der Fülle des eigenen Geldbeutels zu geben
vg Ralph
Gruß
Jasper
Es hängt alles zusammen: Wenn man sich am Hintern ein Haar herausreißt, tränt das Auge... (Dettmar Cramer)