ich wollte mich einmal erkundigen ob es technisch nichtnur möglich sondern auch Tüvmäßig zulässig ist wenn man seine Auflaufbremse deaktiviert bzw. ausbaut?
Es ändert sich nichts an der technischen Sicherheit des Hängers.
Eigentlich dürfte das doch kein Problem sein oder?
Es handelt sich um ein ca. 450 KG schweren Hänger. Viele in der Gewichtsklasse sind ja allgemein Ungebremst und für mein Opel sollte das auch kein Problem sein.
Es geht hier wie gesagt erstmal grundsätzlich darum ob es zulässig ist.
Ich bitte euch um ernstgemeinte Antworten.
Vielen Dank
