Stützlast, ja-nein-vielleicht?
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Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Oder der Staat braucht Geld....
Mal ein ganz anderes Thema zur Stützlast.
Bislang war ich immer der Meinung, dass die Steuer nach zulässigem Gesamtgewicht berechnet wird. Heute bekam ich Post vom Zoll. Unser Zugvogel hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 650 Kg und eine Stützlast von 50 kg. Bislang war er als laut Zoll ein Zentralachsanhänger. Besteuert wurde er abzüglich der Stützlast. Das bedeutet bei 600kg 3x7,46Euro/ je angefangene 200Kg abgerundet 22Euro je Jahr.
Das war mir so allerdings neu.
Dies wurde nun (nach einem 1 Jahr) geändert. Nun ist er laut Zoll ein Wohnanhänger. Hier wird die Stützlast nicht mehr abgezogen. Somit beläuft sich die Steuer nun auf 4x7,46 Euro/angefangene 200Kg, also abgerundet 29 Euro
Interessant finde ich hierbei den Wechsel von Zentralachsanhänger zu Wohnanhänger. Ist einem von euch das auch schonmal aufgefallen? Der steuerliche Unterschied passiert in dem Fall bei 450,650 und evtl 850kg Gesamtgewicht Bei allen anderen würde keine 200er-Grenze erreicht werden.
Mal ein ganz anderes Thema zur Stützlast.
Bislang war ich immer der Meinung, dass die Steuer nach zulässigem Gesamtgewicht berechnet wird. Heute bekam ich Post vom Zoll. Unser Zugvogel hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 650 Kg und eine Stützlast von 50 kg. Bislang war er als laut Zoll ein Zentralachsanhänger. Besteuert wurde er abzüglich der Stützlast. Das bedeutet bei 600kg 3x7,46Euro/ je angefangene 200Kg abgerundet 22Euro je Jahr.
Das war mir so allerdings neu.
Dies wurde nun (nach einem 1 Jahr) geändert. Nun ist er laut Zoll ein Wohnanhänger. Hier wird die Stützlast nicht mehr abgezogen. Somit beläuft sich die Steuer nun auf 4x7,46 Euro/angefangene 200Kg, also abgerundet 29 Euro
Interessant finde ich hierbei den Wechsel von Zentralachsanhänger zu Wohnanhänger. Ist einem von euch das auch schonmal aufgefallen? Der steuerliche Unterschied passiert in dem Fall bei 450,650 und evtl 850kg Gesamtgewicht Bei allen anderen würde keine 200er-Grenze erreicht werden.
Zuletzt geändert von Fuzzy am 21.07.2018 13:23, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Ralf
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Moin moin,
bis zu deinem Beitrag hatte ich davon noch nichts gehört, aber soeben war der Postbote hier und hat einen ähnlichen Bescheid mitgebracht: Bisher ein Zentralachsanhänger mit 850 kg bei 75 kg Stützlast (bis 21.06.2018) und nun ein Wohnwagenanhänger mit 850 kg (ab 22.06.2018). Jährliche Steuer nun 37 EUR statt 29 EUR.
LG Anne
bis zu deinem Beitrag hatte ich davon noch nichts gehört, aber soeben war der Postbote hier und hat einen ähnlichen Bescheid mitgebracht: Bisher ein Zentralachsanhänger mit 850 kg bei 75 kg Stützlast (bis 21.06.2018) und nun ein Wohnwagenanhänger mit 850 kg (ab 22.06.2018). Jährliche Steuer nun 37 EUR statt 29 EUR.
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Dann wird es wohl auf einen Widerspruch hinauslaufen.
Im Kraftfahrsteuergesetz finde ich keinen "Wohnwagenanhänger".
Ich zitiere mal das Kraftfahrzeugsteuergesetz:
Laut Papieren ist der Zugvogel ja ein SDAH (Starrdeichselanhängern), somit ist die Stützlast auch abzuziehen
Im Kraftfahrsteuergesetz finde ich keinen "Wohnwagenanhänger".
Ich zitiere mal das Kraftfahrzeugsteuergesetz:
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kraf ... 90927.html §8 Absatz 2bei anderen Fahrzeugen, Kranken- und Leichenwagen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3 500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen. Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern.
Laut Papieren ist der Zugvogel ja ein SDAH (Starrdeichselanhängern), somit ist die Stützlast auch abzuziehen
Gruß Ralf
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Hi Ralf,
hab mal bei mir geschaut.
Hauptzollamt Singen: Zentralachsanhänger ZGm. 500Kg Stutzlast 75 Kg 7,46 Eu je 200 Kg = 14,96 Eu da Saisonkennzeichen.
Gruß Robbie
hab mal bei mir geschaut.
Hauptzollamt Singen: Zentralachsanhänger ZGm. 500Kg Stutzlast 75 Kg 7,46 Eu je 200 Kg = 14,96 Eu da Saisonkennzeichen.
Gruß Robbie
badische Grüßle, Robbie 
S`gibt nur badische und unsymbadische..............
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Moin Ralf,
Ich habe hier auch so ein nettes Schreiben bekommen , folgendes steht bei mir drinne : Hauptzollamt Itzehoe " Die Kfzsteuer wird gemäß §12Abs.2 Nr.2 Kraftfahrzuegsteuergesetz neu festgesetzt, da es sich bei dem vorliegenden Fahrzeug verkehrsrechtlich um einen Wohnwagenanhänger handelt "
Dann wird die Kfzsteuer um 3€ nach oben gesetzt auf jetzt 22€.
Habe in meine Fahrzeugschein nachgeschaut und dort steht folgendes drinne " SDAH Wohnwagen mit Klapp - / Faltaufbau " .
Muss Mann/Frau nicht verstehen
Gruß Holger
Ich habe hier auch so ein nettes Schreiben bekommen , folgendes steht bei mir drinne : Hauptzollamt Itzehoe " Die Kfzsteuer wird gemäß §12Abs.2 Nr.2 Kraftfahrzuegsteuergesetz neu festgesetzt, da es sich bei dem vorliegenden Fahrzeug verkehrsrechtlich um einen Wohnwagenanhänger handelt "
Dann wird die Kfzsteuer um 3€ nach oben gesetzt auf jetzt 22€.
Habe in meine Fahrzeugschein nachgeschaut und dort steht folgendes drinne " SDAH Wohnwagen mit Klapp - / Faltaufbau " .
Muss Mann/Frau nicht verstehen
Gruß Holger
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Bei dir macht die Stützlast nichts aus, da du dann immer noch bei 425Kg bist. Die Steuer beläuft sich ja auf angefangene 200Kg. Hier wärs also erst ab 100Kg Stützlast interessant.Gelbfüssler hat geschrieben:Hi Ralf,
hab mal bei mir geschaut.
Hauptzollamt Singen: Zentralachsanhänger ZGm. 500Kg Stutzlast 75 Kg 7,46 Eu je 200 Kg = 14,96 Eu da Saisonkennzeichen.
Gruß Robbie
Der Blödsinn daran ist ja, dass Wohnwagen in der Regel weniger auf der Straße sind als "normale" Lastenanhänger. Das muss man nicht verstehen. Werde da am Montag mal freundlich anrufen.
Gerade noch was gefunden: https://anhaenger24.de/community/forum/ ... bei-hp650/
Ab #18 wirds interessant.
Gruß Ralf
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Moin moin,
das sind ja sehr interessante Hinweise - danke dafür.
Meinen Widerspruch habe ich schon formuliert - der geht kommende Woche auf die Reise. Auf das Ergebnis bin ich gespannt.
In meinen Rapido-Papieren steht "SDAH Wohnwagen", so dass die Regelung für Starrdeichselanhänger zum Tragen kommen müsste.
LG Anne
das sind ja sehr interessante Hinweise - danke dafür.
Meinen Widerspruch habe ich schon formuliert - der geht kommende Woche auf die Reise. Auf das Ergebnis bin ich gespannt.
In meinen Rapido-Papieren steht "SDAH Wohnwagen", so dass die Regelung für Starrdeichselanhänger zum Tragen kommen müsste.
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
das spielt keine Rolle. Wie bei der GEZ. Denn du könntest ja. Wenn du nur wolltest.Der Blödsinn daran ist ja, dass Wohnwagen in der Regel weniger auf der Straße sind als "normale" Lastenanhänger
hab, obwohl´s mich mit 600kg zGG ja nicht betrifft, mal spaßeshalber in den originalen Fahrzeugbrief von 1982 geschaut.
bei mir steht da, üch zütüre:
Anh? muss ich mich morgen mal drunter legen und nach´m Drehkranz suchen.Anh Wohnwagen mit Klapp-/Faltaufbau

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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Mein Rapido war sogar ein SANH, also ein Sattelanhänger.
Das wurde aber auf der Zulassungsstelle mal vergeigt...

Gruß Ralf
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Danke für die Hinweise, dann sollte ich mich wohl auch mal ans Schreiben machen ...
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Man sollte immer den Mut haben, auch eine Tür ins Ungewisse zu öffnen.
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Eine Neuregelung ist mir nicht bekannt. Es gilt offenbar das Gesetz, welches Fuzzy weiter oben schon zitiert hat.
Bitte macht nichts telefonisch. Legt schriftlich BINNEN EINES MONATS (WICHTIG!!!) Enspruch gegen den erhaltenen Bescheid ein. (Wenn ihr Widerspruch schreibt, schadet das sicher nicht.)
Fragt in dem Schreiben mal nach der Rechtsgrundlage für die vom Gesetz abweichende Berechnung und besteht auf den Abzug der Stützlast.
Auch, wenn es nur um ein paar Euro gehen wird, hier geht es ums Prinzip!
Interessant für mich ist, dass es sich nicht um die Einzelmeinung eines Hauptzollamtes oder eines Bundeslandes handelt, sondern offenbar deutschlandweit Fälle auftreten.
Postet bitte mal die Antwort, die ihr vom Zoll bekommt.
Bitte macht nichts telefonisch. Legt schriftlich BINNEN EINES MONATS (WICHTIG!!!) Enspruch gegen den erhaltenen Bescheid ein. (Wenn ihr Widerspruch schreibt, schadet das sicher nicht.)
Fragt in dem Schreiben mal nach der Rechtsgrundlage für die vom Gesetz abweichende Berechnung und besteht auf den Abzug der Stützlast.
Auch, wenn es nur um ein paar Euro gehen wird, hier geht es ums Prinzip!
Interessant für mich ist, dass es sich nicht um die Einzelmeinung eines Hauptzollamtes oder eines Bundeslandes handelt, sondern offenbar deutschlandweit Fälle auftreten.
Postet bitte mal die Antwort, die ihr vom Zoll bekommt.
Zuletzt geändert von Knebel24 am 22.07.2018 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
Ich steh' auf Falten!
Uwe (knebel24)
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
das Ganz betrifft auch Wohnwagen, ich habe vorgestern auch einen entsprechenden Bescheid bekommen und bin gerade am Recherchieren.
grüßle Susanne (ehemals Heinemann nun Wowa Wilk S4)
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Also ich zahle nach wie vor 29,-€. Jedoch wurde die Steuer neu berechnet, um wieder auf das gleiche Ergebnis zu kommen. Dazu finde ich auf meinem Steuerbescheid folgenden Text:
Der genannte Gesetzestext hilft da aber wenig weiter: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__12.html
Hier ist aber nachzulesen, das es Ausnahmen für die Stützlast gibt
Niels
Der Stichtag hierfür scheint der 21.06.18 zu sein, denn bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Steuer extra ausgewiesen.Hauptzollamt Kiel hat geschrieben:Die Kraftfahrzeugsteuer wird gemäß §12 Abs. 2 Nr. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) neu festgesetzt, da es sich bei dem vorliegenden Fahrzeug verkerhrsrechtlich um einen Wohnwagenanhänger handelt.
Der genannte Gesetzestext hilft da aber wenig weiter: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__12.html
Hier ist aber nachzulesen, das es Ausnahmen für die Stützlast gibt
Durch die Einstufung als Wohnwagen entfällt dann diese Ausnahme.www.zoll.de hat geschrieben:Bei der Berechnung der Jahressteuer für Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger besteht die Besonderheit, dass das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.
Niels
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
- Rollo
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Re: Stützlast, ja-nein-vielleicht?
Moin,
ich habe auch Post vom Zoll bekommen, die Berechnung ist neu,der Betrag ist gleich geblieben.
ich habe auch Post vom Zoll bekommen, die Berechnung ist neu,der Betrag ist gleich geblieben.