
Ich bin neuer Besitzer eines alten Rapido Record Klappwohnwagen.
Ich habe zum Thema Fahrradtransport auf der Deichsel hier schon einige Beiträge gelesen, aber meine Frage ist etwas anderst gelagert.
Ich habe beim TÜV nachgefragt ob es erlaubt ist einen Kugelkopf auf der Deichsel zu montieren und dann mit dem "normalen" Fahradträger die Fahrräder auf der Deichsel zu transportieren.
Auskunft:
1. Wenn der Kugelkopf fest mit der Deichsel verschraubt wird, ist es eine technische Änderung und muss eintragen werden. Das wäre aber möglich.
2. Die Verwendung des normalen Fahrradträgers liegt in der Verantwortung des Fahrers, da der Träger für diese Art der Montage (nicht auf der Anhängerkupplung hinter dem Auto, sondern vor dem Anhängerkasten) keine Zulassung (ABE) hat bestünde aber mit Sicherheit kein Versicherungsschutz.
Niemand wisse wie sich die montierten Fahrräder auf das Fahrverhalten des Anhängers auswirken. Durch Luftwirbel könnte der Anhänger evtl ins Schlingern oder Schleudern kommen.
Inzwischen weiß ich das es Deichseladapter für genau diese Anwendung zu kaufen gibt.....
Jetzt bin ich etwas verwirrt!
Sind die Teile erlaubt? Erzählt mir der TÜV Märchen,? Oder ist es ein "rechtsfreier Raum"?
Vielleicht ist ja jemand von euch Versicherungsfachmann, Jurist, oder selber bei TÜV&Co ?
Bitte keine Spekulationen!
Gruß RR1983