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Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 25.08.2022 11:40
von Always21
Ich habe mir letztes Jahr einen gebrauchten Paradiso gekauft, der im Gaskasten eine 5kg-Gasflasche stehen hat, mit Gasleitung zum Heck, wo die Küche steht.
Ein Gasbuch existiert nicht, obwohl der Wagen schon über 20 Jahre alt ist, weil mein Vorbesitzer meint, es hätte ihn noch nie jemand nach einer Gasprüfung gefragt, der TÜV auch nicht. Dafür musste er eine Antischlingerkupplung anbauen, die wollte sein TÜV sehen- danach hat unser TÜV wiederum gar nicht gefragt.

Er wunderte sich, dass ich nach dem Gasbuch fragte.
Hintergund meiner Frage ist der, dass wir mit unserem Randger vor drei Jahren das gleiche Thema hatten- über 20 Jahre alt, kein Gasbuch. Aber unser TÜV wollte eine Gasprüfung sehen, daher haben wir damals eine Erstabnahme bei einem Caravanservice machen lassen.

Ich fürchte daher, wenn ich meinen Paradiso jetzt im Oktober über den TÜV bringen muss (der ja immer noch derselbe ist wie damals mit dem Randger, eben hier im Ort), dann fragen die wieder nach dem Gasbuch.

Nun habe ich bei demselben Caravanservice wie damsls (hier im Ort) angerufen und gefagt, ob sie eine Gasabnahme machen können, weil ich kein Gasbuch habe.
Derselbe Mitarbeiter hat uns damals die Abnahme für den Randger gemacht. Nun sagte er zu mir, ein Wohnwagen braucht das gar nicht.

Das verwirrt mich. Irgendwie scheint es nicht geregelt zu sein, ob solche Gefährte nun eine regelmäßige Gasprüfung brauchen oder nicht. Auch der TÜV scheint überall unterschiedlicher Meinung zu sein.
Gibt es dazu keine eindeutige Rechtssprechung? Kann das jder TÜV nach Gutdünken entscheiden?

Ich werde es auf jeden Fall machen lassen, denn es dient ja auch meiner Sicherheit. Und ich denke, das Gefährt muss doch völlig egal sein- solange irgendwo eine Gasleitung verläuft, muss die doch geprüft werden?
Aber wo doch alles und jedes, gerade im Straßenverkehr geregelt ist, gibt es für solch ein sicherheitsrelevantes Thema keine allgemeingültige Handhabe? Das ist mir echt suspekt...

Ich hätte neulich auf einem Campingplatz übrigens spontan eine Gasabnahme haben können, aber im Gaskasten verläuft eine Elektroleitung mit Verteilerdose, weil dort auch der Wasserkanister steht und die Pumpe daran angeschlossen ist. Ich weiß nicht, ob das original so ist, denn die Spüle mit Wasserpumpe gehört ja zur Originalküche, aber die Verteilerdose störte den Püfer.
Mittlerweile habe ich das nach seinem Vorschlag verlegt und es läuft nur noch eine ungeteilte Leitung durch zur Pumpe, die lässt sich nicht vermeiden.Ich hoffe, das ist ok. Ob ich noch mehr machen muss zur Vorbereitung weiß ich nicht.

Schade, dass ich nicht nochmal auf den CP komme, denn ich habe die nächsten Wochenenden schon was Anderes vor und das Wetter soll ja jetzt rapide schlechter werden. Und im Oktober ist der TÜV fällig. Der Prüfer war nämlcih viel günstiger als mein Caravanservice hier zuhause. Allerdings guckt der auch gleich nach den Schläuchen und Reglern und tauscht sie aus, wenn nötig.

Langer Rede kurzer Sinn: weiß jemand eine Fundstelle zu dem Thema? Habt ihr auch so unterschiedliche Erfahrungen gemacht?

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 25.08.2022 12:53
von ABurger
Zur Gasprüfung an Caravans gibt es eindeutige Vorschriften.
Fakt ist:
Bei Selbstfahrern (Reisemobile) ist sie Bestandteile der HU. Ohne Gasprüfung gips keine Plakette.
Allerdings ist die zur Zeit ausgesetzt, weil es da Unstimmigkeiten bzgl. der Prüfgeräte gibt.
Bei Wohnanhängern ist die Gasprüfung nicht zwingender Teil der HU.

Das mit den Elektrointallationen im Gaskasten/Gasschrank stimmt so, wie Du es erfahren hast.
Nur durchlaufende Leitungen erlaubt, keine Stecker, nix. Nicht einmal Betterielichtchen oder sowas.
Lediglich erlaubt, wenn das E-Gedöns explizit als Ex-geschützt deklariert ist.

Etliche CP-Betreiber verlangen eine aktuelle Gasprüfung - es ist ihr Hausrecht.
Auch wenn sie das beim Einchecken nicht extra nachfragen, so können sie es in ihre AGB schreiben,
die Du ja durch den Mietvertrag beim Einchecken akzeptiert hast.

Wenn Du die elektr. Glaskugel bemühst, solltest Du alle relevanten Informationen finden.
Ansonsten frage einen Meister für Gas-Wasser-Sanitär, der hat die Regelwerke in seinem Regal stehen,
unser Forenmitglied, der Röhricht, kann sie Dir sogar aus dem FF darlegen.

Muß gerade weg, zur Spätschicht, Geld fürn nä. Urlaub verdienen, sonst hätte ich für Dich was rausgesucht ...

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 25.08.2022 13:14
von Always21
Danke schonmal soweit!
Das bringt ja schonmal erste Erkenntnisse.

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 25.08.2022 14:01
von rewinima
Gasprüfung bei einem Paradiso ist nicht Pflicht, deshalb auch kein Prüfbuch. Unser z.B. würde gar keine Gasprüfung bestehen, da wir noch keine Zündsicherung am Gasherd haben.

https://gaspruefung.org/dvgw-g-607/

Dort steht:
Welche Fahrzeugtypen betrifft die G 607?

Die der G 607 zugrundeliegenden technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die, um im juristischen Jargon zu bleiben, Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. Hierunter fallen auch Falt- und Klappanhängerfahrzeuge, allerdings nur, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen.

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 26.08.2022 11:42
von ABurger
Ob nun Pflicht oder nicht ...
Ein Prüfbuch gips immer dann, wenn ein Hersteller vor vor Auslieferung prüfpflichtige Geräte verbaut.
Manche Hersteller liefern mittlerweile auch einfachere Dokumente mit dem Neufahrzeug aus,
die man sich dann z.B. bei der 1. Nachprüfung beim Freundlichen ausstellen lassen kann.

Ob nun Bestandschutz oder nicht - ob man ein nicht mehr zeitgemäßes Gerät weiterhin verwendet
oder Prüfungen aus welchen Gründen auch immer, nicht absolviert,
ist halt eine Sache, die muss jede/r für sich selbst ausmachen.

Muss man auch nicht rechtfertigen ...

Wenn es aber mal gerade wegen der fehlenden Sicherheitseinrichtung zu einem Unfall kommt,
könnte der/diejenige sich ärgern - weil dann der ehemals geschützte Bestand erledigt hat.
Bleibt immer zu wünschen, daß es dabei nicht zu Personenschäden kommt ...

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 29.08.2022 16:58
von Fuzzy
rewinima hat geschrieben: 25.08.2022 14:01 Gasprüfung bei einem Paradiso ist nicht Pflicht, deshalb auch kein Prüfbuch. Unser z.B. würde gar keine Gasprüfung bestehen, da wir noch keine Zündsicherung am Gasherd haben.

https://gaspruefung.org/dvgw-g-607/

Dort steht:
Welche Fahrzeugtypen betrifft die G 607?

Die der G 607 zugrundeliegenden technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die, um im juristischen Jargon zu bleiben, Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. Hierunter fallen auch Falt- und Klappanhängerfahrzeuge, allerdings nur, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen.
Schön, was da steht. Mich würde hierzu aber eine Quelle interessieren. Weder die G607 noch die EN 1949 (auf der die G607 ja basiert) beinhalten den Zusatz von Zeltwänden.
Selbst die alten Camptourist hatten hatten teilweise eine Prüfpflicht in den Papieren stehen, auch wenn ich heute keinem eine Plakette verpassen würde da sie im Gefahrenbereich die fragwürdige Elektrik der Beleuchtung haben.

Also ganz einfach: Fest verbaute Geräte und Leitung: Gasprüfung generell notwendig. Werkzeuglos abnehmbare Heckküche (egal ob mit oder ohne Flaschenfach) keine Pflicht.

So, jetzt wird es aber nochmals etwas spannender: Die Gasprüfung ist nun wieder eigentlich kein Bestandteil der HU mehr .Das ändert aber nichts an einer Pflicht.
https://www.promobil.de/tipps/gaspruefu ... ht-noetig/

Und mal ehrlich: Wenn man sich nicht gerade den teuersten Prüfer aussucht sind die Kosten für ein mehr an Sicherheit (oder zumindest das gute Gefühl) doch sehr überschaubar.

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 31.08.2022 18:10
von JörgG
Mein Wissensstand dazu:

Gasprüfung ist verpflichtend vor der ersten Inbetriebnahme (betrifft alle festverbauten Gasanlagen, egal ob Wohnmobil oder Campinganhänger)

Das Vorhandensein einer Gasprüfung wird bei der HU nicht mehr kontrolliert. Eine nichtvorhandene Gasprüfung ist also kein Mangel der eine erfolgreiche HU verhindert.


Im Weiteren:

Das gelbe Heftchen kommt vom Hersteller des Wohnmobils/Campinganhängers, da dieser die Erstinbetriebnahmeprüfung macht (so die Regel).
Gelbe Heftchen haben auch die Gasprüfer (z.B. für Erstinbetriebnahmeüberprüfung von Selbstausbauern).

Da Wissensstand der "Beteiligten" (von Campingplatzbetreibern im In- und Ausland bis zum TÜVer) recht "variabel" ist und ein versauter Urlaub (weil sich ein Campingplatzbetreiber quer stellt) auch nicht so schön ist, halte ich es für sinnvoll, solch gelbes Heftchen zu haben und (auch zur eigenen Sicherheit) alle 2 Jahre mal den Gasanlagenprüfer über die Anlage sehen zu lassen. Schläuche altern.... Der pappt dann auch gerne eine neue Plakette hinten an das Fahrzeug/Anhänger und alle beruhigen sich wieder....

Ich nutze dazu recht gern einen mobilen Gasanlagenprüfer. Der kommt, wenn ich ihn brauche (Terminvereinbarung), hat ein paar Ersatzteile im Gepäck (z.B. Schläuche, mal ne Rohrschelle mehr...) und kostet auch nicht mehr, als die Fahrt zur Fachfirma.

(Mobile Lösungen, wie sie im Kleingarten/Zeltern Verwendung finden: Flasche plus Druckminderer plus Schlauch plus Kocher/Grill... brauchen keine Abnahmen.)

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 31.08.2022 21:31
von ABurger
Dabei sollte man wissen, daß das gelbe Heftchen eigentlich eine deutsche Erfindung ist.
Wer also ein ausländisches Fz kauft, läuft Gefahr, daß so ein gelbes Heft nicht dabei ist,
wenn der Importeur oder Auslieferungshändler nicht für eines gesorgt hat.
Dann muß man eben solange mit der beigelgten Bescheinigung auf weißem Paier solange Vorlieb nehmen.

Das gelbe Bücherl bietet halt den Vorteil, daß alle (fest) verbauten Anlageteile / Geräte dolumentiert sind,
mit Hersteller / Gerätenummer usw. und der jeweilige Prüfer auf einen Blick sieht, was verbaut ist
und was er zu prüfen hat. Deswegen aktuell halten, wenn was dazu oder weg kommt.

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 31.08.2022 21:53
von Fuzzy
Das "gelbe Heft" ist im übrigen auch keine Vorschrift. Da man es halt kennt wird es auch von so gut wie allen Prüfern ausgestellt. Es erleichtert hat denjenigen welche sich damit beschäftigen (Prüfer, HU-Prüfer, Campingplatzbetreiber usw.) die Erkennung als Gasprüfheft. Hier gibt es übrigens auch keine festgelegte Norm wie es auszusehen hat. Eigentlich reicht auch eine Dokumentation der Prüfung auf einem normalen Blatt Papier.

Und zum Campingplatzbetreber der sich querstellt: Er hat das Hausrecht und ist letztendlich auch für die Sicherheit auf seinem Platz verantwortlich. Von daher ist es im Interesse aller Gäste dass soweit alles in Ordnung ist. Zumindest bei neueren Fahrzeugen ist die Beschaffenheit von verbauten Anlagen ja nach der EN1949 EU-weit gleich geregelt.

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 31.08.2022 23:55
von KSF
Gasprüfung, ja,
man sollte die Sicherheit im WoWa/Klapper vorziehen.
im Falter kann sich das Gas verflüchtigen.
Gaswarnmelder auf jeden Fall.
Gasprüfer von einem Sachkundigen.
https://www.befaehigte-person.com/befae ... asanlagen/
Z.B. mache ich meine Prüfung selbst, als Sachkundiger.
Aber nicht jeder hat eine "abgeschlossenen Berufsausbildung (oder Studium), aus einer einschlägigen Berufserfahrung und einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung"
Die Bänker und Kaufmänner... sollten die Gasprüfung machen lassen, die Monteure und Ing. könnten es selber machen.
Dazu im Internet den passenden Aufkleber kaufen.

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 01.09.2022 00:06
von KSF
Gasprüfung,
mal angenommen, (hatte ich auch bei Kugellager) Prüfung erfolgreich.
Einen Tag danach bricht eine Leitung oder Anschluss, wer Haftet?
Nein, nicht der Prüfer, sondern immer der Besitzer.
Egal, wann eine Prüfung stattfindet, ob gut oder schlecht, der Besitzer haftet immer.
Wie beim TÜV, beim Unfall ist der Schuldige immer schuld, selbst, wenn man beim TÜV bestanden hat.
:zwinker:

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 01.09.2022 07:20
von Always21
Danke für eure Erläuterungen!

Es ging mir auch nicht darum, ob ich verpflichtet bin, eine Gasprüfung zu machen. Wie oben geschrieben möchte ich sie auf jeden Fall machen lassen- zu meiner Sicherheit.
Und wie gesagt, die Erfahrung mit dem letzten Wagen sagte mir, unser TÜV wird nach dem Gasbuch fragen.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es eine einschlägige Rechtssprechung für sowas gibt (Norm, Zulassungsverordnung...). Da frage ich lieber mal beim TÜV selbst oder so, mal sehen, was der sagt.
Scheint ja ein umstrittenes Thema zu sein und keine offizielle Stelle sich richtig auszukennen.

Jedenfalls habe ich einen Termin nächste Woche beim Caravanservice im Ort, der macht alles und bringt auch gleich in Ordnung, was evtl. nicht passen sollte. Vielleicht kann der mir auch ein Gesetz nennen, in dem das geregelt wird.

Mit dem mobilen Gasprüfer hat es ja leider nicht geklappt, sonst wäre das wohl tatsächlich die einfachste Lösung gewesen.
rewinima hat geschrieben: 25.08.2022 14:01 Gasprüfung bei einem Paradiso ist nicht Pflicht, deshalb auch kein Prüfbuch. Unser z.B. würde gar keine Gasprüfung bestehen, da wir noch keine Zündsicherung am Gasherd haben.

https://gaspruefung.org/dvgw-g-607/

Dort steht:
Welche Fahrzeugtypen betrifft die G 607?

Die der G 607 zugrundeliegenden technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die, um im juristischen Jargon zu bleiben, Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. Hierunter fallen auch Falt- und Klappanhängerfahrzeuge, allerdings nur, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen.
Ich habe mir die verlinkte Seite mal durchgelesen. Das klingt so, als bräuchte mein Klappi tatsächlich eine Prüfung und der TÜV würde sie zu Recht verlangen. Ob Zeltwände hin oder her, diesen Passus finde ich unwichtig. Es ist eine Gasanlage verbaut. Punkt.
So sehe ich ds nämlich auch- es muss doch egal sein, was für ein Fahrzeug es ist ist- solange eine fest installierte Gasanlage vorhanden ist, sollte sie geprüft werden. Und nicht nach Gutdünken...
Spannend auch, dass ein Fahrzeug eigentlich ab Werk eine Bescheinigung haben muss. Gilt aber wohl nicht für solch einen "Altbestand" wie meiner und viele andere Klappis.

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 01.09.2022 10:55
von rewinima
@Always21

Ich meinte damit auch nicht, dass man keine Gasprüfung machen sollte.Sicherheit geht vor ! Bei unserem Paradiso ist das halt so, dass wir eben nur die Leitung alle 2 Jahre mal abdrücken lassen. Aber eine "bestandene" Gasprüfung mit Heft/Zettel bekommen wir nicht, da, wie ich schon geschrieben haben, unser Paradiso keine Zündsicherung am Herd hat.

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 01.09.2022 12:19
von ABurger
KSF hat geschrieben: 01.09.2022 00:06 Gasprüfung,
mal angenommen, (hatte ich auch bei Kugellager) Prüfung erfolgreich.
Einen Tag danach bricht eine Leitung oder Anschluss, wer Haftet?
Nein, nicht der Prüfer, sondern immer der Besitzer.
Egal, wann eine Prüfung stattfindet, ob gut oder schlecht, der Besitzer haftet immer.
Wie beim TÜV, beim Unfall ist der Schuldige immer schuld, selbst, wenn man beim TÜV bestanden hat.
:zwinker:
Nur ...
Wenn es heißt, nach den aktuell geltenden Regeln der Technik geprüft und kannst es belegen, in einem Fall der Fälle,
dann hast Du bessere Chancen beim Staatsanwalt oder der Versicherung, als wenn Du Dich ahnungslos stellst
oder es sich heraus stellt, daß die Prüfung überfällig war ...

Jedem Menschen, auch einem Gutachter, der vom Staatsanwalt oder der Versicherung beauftragt wurde,
für Klarheit zu sorgen, wird einleuchten, daß kaputt gegangen sein kann, was letztens / gestern noch intakt war.

Aber lass Dir mal sowas passieren, wie es öfters mal in den Medien erscheint, wo ganze Teile von Campingplätzen abbrennen.
Wehe dem, der da eine fest verbaute Anlage in Betrieb hatte und keine aktuelle Prüfung vorweisen kann.
Was denen passiert und da´da manche Menschen hernach bankrott sind und in den Häfen wandern,
steht halt in keiner Zeitungsmeldung ...
Von daher ist es schon aus forensischen Gründen ratsam, nicht zu diskutieren, sondern zu machen,
auch wenn es mal mehr kostet, als sonst ...

Am Ende schietegal, ob es die Gasprüfung ist oder das leidige Thema ums CEE-Kabel mit 2,5mm².

Oder?

Re: Gasprüfung, ja oder nein?

Verfasst: 10.10.2022 08:31
von Always21
So, aktueller Stand bei mir:
die Elektro-Verteilerdose habe ich verlegt, nun läuft nur noch ein Kabel durch den Gaskasten, das im Inneren verschwindet (dort die Verteilung hingelegt), scheint ok zu sein.
Denn der Klappi hat letzten Monat eine Gasprüfung und somit ein neues Gasbuch bekommen (als Erstabnahme bei einem 26 Jahre alten Fahrzeug...) und problemlos bestanden.
Es wurde alles gründlich gecheckt- Druckprobe ok, Zündsicherung funktioniert, Regler und Schläuche sind aktuell (darauf hat der Vorbesitzer immer geachtet), Längen nachgemessen, Verbindungen angeschaut, Herstellerschild gesucht (tatsächlich seitlich an der Spüle zu finden, die daneben sitzt), Gaskasten inspiziert usw.....

Und der TÜV wollte zur HU letzte Woche tatsächlich das Gasbuch sehen. Unser TÜV ist da wirklich streng, das kannte ich schon vom letzten Klappi, den wir hatten.
Also alles richtig gemacht und ich kann guten Gewissens kochen. Und der Bauer, in dessen Scheune mein Klappi steht, fragte auch danach, wegen der Versicherung.