"Stützradpflicht" bei einer Stützlast >50kg
Verfasst: 05.05.2011 08:13
Hallo zusammen,
durch einen Hinweis in einem anderen Thema bin ich auf diesen Punkt gestoßen und habe mal überprüft, ob da was dran ist. Mir war dieser Sachverhalt nämlich bisher nicht bekannt.
In der Tat, in §44 StVZO Abs. 2 bin ich fündig geworden. Bei Starrdeichselanhängern bis 3,5 t ist bei einer Stützlast von über 50 kg eine der Höhe nach verstellbare Stützvorrichtung vorgeschrieben.
Wer also eine maximale Stützlast von mehr als 50 kg hat, ist gut beraten ein Stützrad an der Deichsel zu haben, um in diesem Punkt in jedem Fall gesetzeskonform unterwegs zu sein.
Neben der gesetzlichen Vorgabe gibt es aber auch andere einleuchtende Gründe für den Einsatz eines Stützrades. Wer will schon freiwillig mehr als 50 kg von Hand auf seine Anhängevorrichtung heben? Andererseits erleichtert das Stützrad das Rangieren des Anhängers von Hand auf dem Campingplatz erheblich.
Gruß
Norbert
durch einen Hinweis in einem anderen Thema bin ich auf diesen Punkt gestoßen und habe mal überprüft, ob da was dran ist. Mir war dieser Sachverhalt nämlich bisher nicht bekannt.
In der Tat, in §44 StVZO Abs. 2 bin ich fündig geworden. Bei Starrdeichselanhängern bis 3,5 t ist bei einer Stützlast von über 50 kg eine der Höhe nach verstellbare Stützvorrichtung vorgeschrieben.
Wer also eine maximale Stützlast von mehr als 50 kg hat, ist gut beraten ein Stützrad an der Deichsel zu haben, um in diesem Punkt in jedem Fall gesetzeskonform unterwegs zu sein.
Neben der gesetzlichen Vorgabe gibt es aber auch andere einleuchtende Gründe für den Einsatz eines Stützrades. Wer will schon freiwillig mehr als 50 kg von Hand auf seine Anhängevorrichtung heben? Andererseits erleichtert das Stützrad das Rangieren des Anhängers von Hand auf dem Campingplatz erheblich.
Gruß
Norbert