Seite 1 von 1

"Stützradpflicht" bei einer Stützlast >50kg

Verfasst: 05.05.2011 08:13
von Jugger64
Hallo zusammen,

durch einen Hinweis in einem anderen Thema bin ich auf diesen Punkt gestoßen und habe mal überprüft, ob da was dran ist. Mir war dieser Sachverhalt nämlich bisher nicht bekannt.

In der Tat, in §44 StVZO Abs. 2 bin ich fündig geworden. Bei Starrdeichselanhängern bis 3,5 t ist bei einer Stützlast von über 50 kg eine der Höhe nach verstellbare Stützvorrichtung vorgeschrieben.
Wer also eine maximale Stützlast von mehr als 50 kg hat, ist gut beraten ein Stützrad an der Deichsel zu haben, um in diesem Punkt in jedem Fall gesetzeskonform unterwegs zu sein.

Neben der gesetzlichen Vorgabe gibt es aber auch andere einleuchtende Gründe für den Einsatz eines Stützrades. Wer will schon freiwillig mehr als 50 kg von Hand auf seine Anhängevorrichtung heben? Andererseits erleichtert das Stützrad das Rangieren des Anhängers von Hand auf dem Campingplatz erheblich.

Gruß
Norbert

Re: "Stützradpflicht" bei einer Stützlast >50kg

Verfasst: 05.05.2011 15:00
von Vendömchen
Jugger64 hat geschrieben:Hallo zusammen,

durch einen Hinweis in einem anderen Thema bin ich auf diesen Punkt gestoßen und habe mal überprüft, ob da was dran ist. Mir war dieser Sachverhalt nämlich bisher nicht bekannt.

In der Tat, in §44 StVZO Abs. 2 bin ich fündig geworden.

Gruß
Norbert

Hallo Norbert,
hätt ich dir aber auf Nachfrage auch gerne 'verlinkt', ich denke aber, du musstest nicht lange suchen ;-?

"Chef,Isch kann nitt ärbidde kumme."
"Wat häste dann at widder?"
"Rügge, Chef!"

"Rücken" ist doch nach wie vor einer der häufigsten Arbeitsausfallgründe. :winkend:

Gruß
Thorsten

Re: "Stützradpflicht" bei einer Stützlast >50kg

Verfasst: 05.05.2011 23:40
von Lukas
Hallo, es muß aber kein Stützrad sein, es kann auch eine Stütze sein, solche Teile, wie sie auch an Kastenanhängern hinten angebaut werden, damit sie beim Befahren nicht nach hinten kippen. Gruß Lukas

Re: "Stützradpflicht" bei einer Stützlast >50kg

Verfasst: 06.05.2011 12:16
von Jugger64
Hallo Lukas,

genau so ist es, deshalb habe ich die Stützradpflicht im Titel auch in Hochkommata gesetzt.

Es ist lediglich eine der Höhe nach verstellbare Stützvorrichtung vorgeschrieben. Damit wird keinerlei Aussage darüber getroffen, wie die Höhenverstellbarkeit technisch realisiert werden soll und ein Rad am unteren Ende der Stütze ist nicht ausgeschlossen worden. So ist jegliche Form einer höhenverstellbaren Stütze und auch ein Stützrad, wie es die meisten Anhänger und Wohnwagen haben, möglich.

Gruß
Norbert

Re: "Stützradpflicht" bei einer Stützlast >50kg

Verfasst: 06.05.2011 12:31
von KSF
Wer kein Stützrad hat, kann genausogut die Kurbelstützen vorne nehmen, falls er die auch hat. :idea:

Re: "Stützradpflicht" bei einer Stützlast >50kg

Verfasst: 06.05.2011 14:43
von Vendömchen
Die natürliche Grenze liegt hierbei im Gewicht des Hängers. Habe ich einen 1000kg Hänger möchte ich ihn natürlich zur AHK rollen können. (Unter 50kg Stützlast auch gerne tragen) . Bei einem 3500kg Anhänger macht dann schon eine Stütze ohne Rad Sinn, da ich hierbei eher das Zugfahrzeug zum Hänger rangiere, als umgekehrt. Einen 3500kg Hänger möchte ich nicht gerne mitten in der Stadt zum Zugfahrzeug schieben müssen.
Ich sammle gerade Informationen für einen Bericht über Stützlast allgemein, da gibt es hier auch (zum Glück für ein Forum) unterschiedliche Meinungen. Im Zuge dessen war ich über die Gesetzesregelung gestolpert, Norbert hat sie dann dankenswerterweise hier verlinkt.

Gruß und schönes Wochenende :winkend:
Thorsten