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Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 06.04.2012 21:58
von SlotHerbie
Hallo Faltergemeinde,

ich muss mich hier outen, hoffe aber auf Eure Hilfe und Verständnis. Ich merke das ich komplett Ahnungslos bin. Hier mein Problem:
Ich werde in den nächsten Tagen hoffentlich meinen Falter mit meiner Familier abholen dürfen, aber wie läuft es ab? Ich brauche ja ein Kennzeichen und eine Versicherung. Wo bekomme ich eine Zulassung für den Anhänger? Beim Landratsamt oder wo geht man hin? Dazu benötige ich aber wohl die Fahrzeugpapiere. Geht man zuerst zur Zulassungsstelle und dann zur Versicherung oder umgekehrt oder ist das egal? Muss man sonst noch irgendwo hin oder bekommt man dann das Schild bei der Zulassungsstelle und dann kann man den Anhänger abholen?

Ich bin euch echt dankbar für Eure Antworten

Viele Grüße und Frohe Ostern

Euer Slotherbie

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 06.04.2012 22:08
von KSF
Hallo Slotherbie,
wir haben das so gemacht:
Verkäufer schickt den Brief, dann eine Nummer beim Versicherungsbüro holen, mit Versicherungs-Nr.- und Brief zum Landratsamt und anmelden. Dann bekommt man einen Fahrzeugschein und ein (Wunsch)-Kenn-Zeichen. Mit Fahrzeugschein und Kennzeichen zum Händler und alles nochmals erklären lassen.
Wenn man noch Schlafsachen etc. mit nimmt, kann man gleich irgendwo noch Zwischenübernachten.

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 06.04.2012 23:27
von Eire
Hallo
Es gibt doch diese Kurzzeitkennzeichen, die ein paar Tage gültig sind. Gibt es beim Straßenverkehrsamt. Damit haben wir unseren Klapper auch abgeholt. Dann hast du das ding zuhause und kannst alles in Ruhe regeln.

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 07.04.2012 08:51
von fckwolle
:hi: ja ich würde auch zum kurzkenzeichen greifen :idee: aber vieleicht hast du auch das glück wie ich es hatte das der händler wenn du ihn da kaufst dir ne rote nummer leit habe ich auch bekommen und habe sie dann mit der post zurückgesendet und mit den papieren da must du sogar unter umständen zum ministerium und danach zur zulassungstelle aber ich würde an deiner stelle mich mit dem verkäufer in verbindung setzen und den fragen wie du es am besten machst und was er dir empfehlen kann
schöne ostern und viel spaß mit dem falter
gruß wolfgang :camp1

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 07.04.2012 09:32
von KSF
Versicherung und Anmelden beim Landratsamt muß man so oder so, warum dann die Zwischenschritte und das doppelte herumrennen mit einen Kurzzeitkennzeichen oder Rote-Nummernschild etc..
Wenn man beim Händler alles Bezahlt hat und einen Kaufvertrag hat, kann er ja auch den Brief vorher zu schicken.
Nicht vergessen mit dem Anmelden die 100-Plakete und den Eintrag in den Fahrzeugschein.
Aber so wie Wolfgang geschrieben hat, den Händler vorher anfragen. Man braucht vielleicht auch noch ein Bericht für die 100-er Tauglichkeit.

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 07.04.2012 10:25
von StarGoose
weil die kiste wohl in dem fall noch keinen tüv hat und auch keine 100kmh abnahme bei der sich einer das ding auch in real anschauen muss^^
anders ginge es nur wenn der händler tüv und abnahmen bei sich machen lässt und die unterlagen zuschickt damit man es damit zulassen kann
(ein service der sicherlich bei einem guten händler mit drinne ist)

denn ohne tüv kann man die kiste zwar anmelden aber nicht auf öffentlichen straßen bewegen^^
genau für solche fälle gibt es ja die kurzzeitkennzeichen

ansonsten isses ein anruf bei der versicherung die damit den code für die versicherung rausrückt und danach halt der besuch bei der zulassung für das kurzzeitkennzeichen
die meisten versicherungen verrechnen die kurzzeitversicherung mit einem zeitnah danach geschlossenen regulären versicherungsvertrag d.h. man hat nur die kosten für das blechschild und die zulassung (dürfe sich wohl unter 50 euro bewegen) plus natürlich bissel "rennerei"

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 07.04.2012 10:31
von KSF
StarGoose hat geschrieben:weil die kiste wohl in dem fall noch keinen tüv hat

Hier geht es um einen neuen Falter, der braucht keinen TÜV, erst in 3 Jahren.

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 07.04.2012 11:56
von StarGoose
lol asooo
stimmt

dann wäre alles außer sofort zulassen nur geldverschwendung^^

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 07.04.2012 20:17
von Wappen12
Moin moin Slotherbie :hi:

Wenn Dir Herr Kreppel die Unterlagen für den Cherokee zu geschickt hat, dann kannst Du damit zum Strassenverkehrsam gehen und den Anhänger anmelden. Ich wünsche Dir das es Schnell geht, bei mir hat´s mit allen Drum und dran 14tage gedauert, aber nur weil es ein paar Ungereimtheiten gab, was nun den der Richtige Name bzw Hersteller ist. Nummerschild bekam Ich gleich mit, aber den Brief erst 14 Tage später per Post. Wahr sicherlich ein Einzelfall.

Wenn du noch keine Papiere von Herrn Kreppel hast, dann muss du wohl oder übel eine Kurzzeitkennzeichen nehmen. Zur deiner Versicherung kannst du ruhig hingehen und ne Deckungskarte holen. Er wird meistens sowieso als Wohnwagen angemeldet, auch wenn´s ein Falter ist. Es gibt halt für die Versicherungen halt zu wenig Falter / Klapper um dort eine eigene Versicherungskategorie einzurichten.

Achja ein kleiner Tip, wenn du Vollkasko nehmen möchtest, dann bedenke das die Versicherung immer bei 100% bleibt und nicht wie beim PKW runter geht, habe selber auch schon auf Teilkasko gewechselt, Haftpflicht ist ja klar.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Schöne Ostertage noch

Gruss Holger

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 11.05.2012 16:35
von Bernie
Falls Du den Falter noch nicht abgeholt hast, hier nochmal der Ablauf in Kürze:

Versicherung anrufen, die teilen Dir per Telefon eine EVB-Nummer zu (elektr. Versicherungs-Bestätigung), früher Doppelkarte, die gibt´s seit der EDV-Umstellung nicht mehr.
Mit den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle, Eintrag der 100km/h-Bestätigung, Zuteilung des Kennzeichens, bitte den 100km/h Aufkleber nicht vergessen...... Kennzeichen beim Schildermacher abholen und abstempeln lassen.
Falls Du den Wagen finanziert hast, sollte wenigstens eine Woche vor der geplanten Zulassung die Bank angerufen werden, damit die Papiere auf direktem Weg zur Zulassungsstelle geschickt werden.
Das Amt schickt nach erfolgter Zulassung die Papiere wieder an die Bank zurück.

Solltest Du wirklich ein Kurzzeit-Kennzeichen brauchen, auch hier wieder eine EVB-Nummer besorgen für das Kurzzeit-Kennzeichen. :(

Viel Spaß beim Behördengang !!! :rofl:

Gruß, Bernie :winkend:

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 11.05.2012 17:30
von HolgerP.
Hallo,

zwar haben auch wir es so gemacht wie beschrieben, aber....

Zukünftig (nicht weil wir in der Vergangenheit Ärger hatten, aber) würde ich die Variante mit einem Kurzzeit- bzw. Überführungskennzeichen vorziehen.

Wenn der Anhänger, ohne das man ihn vorher genau angeschaut hat, zugelassen wird, kann ich die Annahme (z.B. aufgrund schwerwiegender Mängel -z.B. falsches Produkt, zu große Reklamationen- usw.) nicht mehr verweigern.

Durch die Zulassung wird die Rückgabe/Nichtannahme erschwert und nur gegen einen finanziellen Ausgleich (Wertverlust durch Anmeldung) möglich.

Aber das sollte jeder für sich entscheiden.

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 25.02.2015 16:41
von Mamili
Hallo zusammen,

ich vesteh das alles leider immer noch nicht:
1. wie lange gilt ein Kurzkennzeichen?
2. Wenn ich die Option 100er Zulassen mit gekauft habe, dann gehe ich doch davon aus, dass der Wagen diesen TÜV-Teil hier in Deutschland schon hinter sich hat. Damit müssten doch dann auch Fahrzeugpapiere vorhanden sein, oder nicht?

Gehts für ganz unwissende Neulinge noch einmal ganz in ausführlicher Form?

Bitte, denn ich habe keine Ahnung was da auf uns zukommt.
Vielen Dank schon mal im Voraus
mamili

Ach so kennt sich jemand aus, wenn es im Vertrag "Abholung in Polch oder Augsburg" heisst, dann kann doch ich bestimmen, wo das sein soll? Zumindest wurde uns das mündlich vom Verkäufer so gesagt. Wisst ihr da was genaueres zu?

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 25.02.2015 17:02
von Per
Mamili hat geschrieben:1. wie lange gilt ein Kurzkennzeichen?
5 Tage nach Ausstellung
Mamili hat geschrieben:2. Wenn ich die Option 100er Zulassen mit gekauft habe, dann gehe ich doch davon aus, dass der Wagen diesen TÜV-Teil hier in Deutschland schon hinter sich hat. Damit müssten doch dann auch Fahrzeugpapiere vorhanden sein, oder nicht?
Jein. Es gibt die fahrzeugtechnische Zulassung (ABE-KBA) und die auf der örtlichen Zulassungstelle (Kennzeichen und so. Ersteres ist auf jedenfall dabei, letzteres ist eine Frage des Services und vom Hersteller/Händler abhängig. Du MUSST einen für 100 geeigneten Anhänger nicht für 100 zulassen. Du KANNST es aber.

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 25.02.2015 17:04
von Jasper am Meer
Hallo Mamili

Ist der Anhänger schon bezahlt?
Habt Ihr schon die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)?

Gruß Jasper

Re: Abholung unseres Falters - aber wie?!

Verfasst: 25.02.2015 18:47
von RedRanger
Mamili hat geschrieben:
Ach so kennt sich jemand aus, wenn es im Vertrag "Abholung in Polch oder Augsburg" heisst, dann kann doch ich bestimmen, wo das sein soll? Zumindest wurde uns das mündlich vom Verkäufer so gesagt. Wisst ihr da was genaueres zu?
Die Filialen in Polch und Augsburg gehören ja zusammen, sollte also gehen.
Wir haben uns beim Kauf direkt für Abholung in Polch entschieden. Liegt für uns günstiger. :mrgreen:

Wenn ich das richtig verstanden habe, werden wohl alle Wagen von Trigano nach Polch geliefert und dann intern verteilt.
Will ich so aber keine Wette drauf abschließen.

Gruß,
Ralph