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Aktuelle Neuigkeiten beim Holland Import

Verfasst: 20.03.2007 01:17
von IceTiger
Seid dem 01.03.2007 muss man als Neuer Besitzer von einem NL Import keine KBA mehr beantragen !. Das übernimmt ab jetzt der TÜV und die Zulassungsstelle.


Diese Info habe ich direkt telefonisch von der KBA erfahren und mich dann auch noch bei der Zulassungstelle abgesichert.

Leider haben sie es noch nicht geschafft die Probleme mit dem Ausfuhr Kennzeichen in den Griff zu bekommen.Aber mit nem Trick klappt auch das ganz gut : Mein Verkäufer hat mir sein NL kennzeichen gegeben , so konnte ich ohne Probleme den Montana nach Deutschland bringen. In Deutschland angekommen habe ich dann das Deutsche Kurzzeit Kennzeichen benutzt !.

Verfasst: 20.03.2007 07:53
von Brandse
Hi,

interessante Info.

Ich habe gestern über die Shoutbox einen Link bekommen. Vom STVA Köln.
Dort steht u.a. eindeutig drin, das unsere Kurzzeitkennzeichen (das gelbe 04er) in NL gültig ist!

Gruß,
Brandse

Verfasst: 20.03.2007 16:02
von IceTiger
Brandse hat geschrieben:Hi,

interessante Info.

Ich habe gestern über die Shoutbox einen Link bekommen. Vom STVA Köln.
Dort steht u.a. eindeutig drin, das unsere Kurzzeitkennzeichen (das gelbe 04er) in NL gültig ist!

Gruß,
Brandse


Hm, ich muss feststellen das Die Lieben Leute in Der STVA selber nicht klar kommen und uns Bürger richtig infomieren !. Ist doch ärgerlich sowas !.Da wollen wir EU sein und sind es doch noch nicht richtig !.


Da unser Kurzzeitkennzeichen nur 5 Tage gültig ist und ich noch zum TÜV muss ( Hab es nicht in den 5 tagen geschafft) kann ich mir jetzt noch mal nen Kennzeichen holen !. :( :evil:



Dazu kann man echt nur Armes Deutschland sagen !!

Verfasst: 20.03.2007 16:52
von Nachtfalter
Hallo,
wenn das Fahrzeug oder der Anhänger zum Tüv muss, ruf mal vorher beim STRASSENVERKEHRSAMT an. Ich hatte auch mal sowas und durfte die nit den Neuen aber noch abgestempelten Kennzeichen auf direktem Wege von zu Hause zum Tüv und anschließend zum StvA fahren.
Es gab da extra eine Bescheinigung.
Ging aber nur wenn der Hänger in Kreisgebiet stand wo er auch angemeldet wird. Ist zwar schon länger her aber fragen kostet(fast)nix!

Verfasst: 20.03.2007 17:02
von IceTiger
Hallo Nachtfalter


Ich habe schon nachgefragt als ich mir das erstmal das Kennzeichen geholt habe um den Montana zu importieren.Haben mir gesagt das ich ein Neues Kennzeichen haben muss wenn ich dann dazu komme zum TÜV zu fahren. :cry:

Verfasst: 20.03.2007 19:12
von Brandse
Habe den Link wiedergefunden: http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/00163/index.html

( 04 Nummer in NL!)

Verfasst: 21.03.2007 15:47
von IceTiger
So, es ist so weit !.Am Montag den 26.03.07 um 08:30 habe ich den TÜV Termin !. Mal @ll die Daumen drücken das alles glatt geht !.



Hm, der nette Mann vom TÜV hat mir gesagt ich kann ruhig das Kurzzeitkennzeichen vom Tag des Imports nehmen (war nur gültig bis zum 20.3 ) . Ich soll aber Die Doppelkarte dabei haben,dann dürfte es keine Probleme geben !. Dann bin ich ja mal gespannt , es sind ca.14 Km zum TÜV :? :lol:




Dann bin ich mal gespannt ob ich den Niederländer ohne große Probleme eingebürgert bekomme!? :D

Verfasst: 21.03.2007 16:27
von Exfalter
Hallo Volker,

der Montana dürfte das schon mal erlebt haben, schließlich ist er in Frankreich "geboren" :wink:

Verfasst: 21.03.2007 22:22
von CT7 Fan
Hier der originale Text des Kraftfahrtbundesamtes für eine Zulassung eines Fahrzeuges ohne Fahrzeugbrief!!!

Zentrale Register - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister

Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

Gruß
Udo

Verfasst: 26.03.2007 10:46
von IceTiger
So , ohne Beanstandungen ist die erste Hürde ( TÜV ) erledigt wurden.Der Niederländer hat nun Deutschen TÜV :D :D



TÜV Kosten für Die Vollabnahme inkl.Neues Deutsches Typenschild :


148.62 Euro :(



Jetzt noch am 10.04.07 die Zulassung ( Wird mir diesen Monat ein bissle zu viel Geld ) und dann kann es endlich losgehen ! :wink: :D

Verfasst: 26.03.2007 19:08
von Brandse
Hi,
mein ohne-Papiere-Niederlande-Import-Heinemann hat auch heute TÜV bekommen. (Vollabnahme nach §21)

Ohne Mängel, für nur 48 EUR...

Ging problemlos. Vermutlich u.a. wegen der Heini-Briefkopie von CT7 Fan. Danke Udo !!!

Gruß,
Brandse

Verfasst: 26.03.2007 19:39
von Rollo
Moin,
is schon komisch,der TÜV nimmt wohl wie er lustig ist. :shock:

Verfasst: 26.03.2007 19:58
von IceTiger
Ich finde es auch so langsam seltsam was der TÜV so treibt. :evil:

Verfasst: 27.03.2007 08:57
von Brandse
Hi,

so, mein Niederlande Import hat nun ne Deutsche Zulassung.

HEINI Ist auf der Strasse!

Hat auf dem STVA 61 EUR gekostet.
Kennzeichen: 10 EUR:

Gruß,
Brandse

Verfasst: 27.03.2007 14:39
von Exfalter
Brandse hat geschrieben:...Ohne Mängel, für nur 48 EUR...
:hi: :!:

Ist dein Heini gebremst oder ungebremst? Vielleicht liegt da der Unterschied bei den TÜV-Gebühren?

Herzliche Grüße,
Stephan - demnächst stehen TÜV/Gas/Dichtigkeit an, DAS kostet :evil: