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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 01.07.2010 08:49
von Jugger64
Hallo Thomas,

es freut mich, dass du mir bei meiner Beurteilung der Sachlage um die Tempolimits in Frankreich recht gibst.

Ich denke mal eure Erfahrungen zeigen, dass diese Bestimmungen nicht unbedingt so hart durchgesetzt werden, wie es gehandhabt werden könnte, ob nun bei der Berechnung der Maut oder auch bei der Geschwindigkeitskontrolle.

Gruß
Norbert

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 01.07.2010 10:01
von tomruevel
zawiese hat geschrieben:Wir sind vergangenes Jahr auch mit den Autobahngebühren geschont worden, unsere Zugkombi (3,0t + 0,65t) hätte eigentlich die Klasse 3 bedeutet, wurden aber immer mit Klasse 1 abgerechnet.
Moin,

solange der Anhänger niedriger oder genau 2m hoch ist, wird Classe 1 berechnet.
Ladung zählt nicht mit.
Manchmal zwar erst nach Diskussionen.

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 02.07.2010 15:43
von zawiese
tomruevel hat geschrieben:Moin,

solange der Anhänger niedriger oder genau 2m hoch ist, wird Classe 1 berechnet.
Ladung zählt nicht mit.
Manchmal zwar erst nach Diskussionen.
Über 3,5t zul. Zuggesamtgewicht ist mindestens Klasse 3 angesagt! Das hat mit der Höhe erst einmal nichts zu tun.
Nun gibt es aber eben auch T5 (natürlich auch andere Busse) die nur 2,8t haben. Mit meinem kleinen Hänger dran, wäre ich dann ja immer noch unter 3,5t. Sollen die sich nun von jedem Fahrer erst einmal die Papiere zeigen lassen????? Das verbraucht mehr Geld, als es am Ende einbringt.

Zum Thema Höhe: Das ist richtig, Dachträger usw. fliesen in die Berechnung nicht mit ein.

Gruss Thomas

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 02.07.2010 18:21
von tomruevel
zawiese hat geschrieben:Über 3,5t zul. Zuggesamtgewicht ist mindestens Klasse 3 angesagt! Das hat mit der Höhe erst einmal nichts zu tun.
Nun gibt es aber eben auch T5 (natürlich auch andere Busse) die nur 2,8t haben. Mit meinem kleinen Hänger dran, wäre ich dann ja immer noch unter 3,5t. Sollen die sich nun von jedem Fahrer erst einmal die Papiere zeigen lassen????? Das verbraucht mehr Geld, als es am Ende einbringt.
Moin,

es spielt nicht das Gewicht des Zuges ein Rolle sondern nur das Gewicht des ziehenden Fahrzeugs (.
Solange das unter 3,5T bleibt entweder Cl. 1 (Ensemble roulant ayant une hauteur totale inférieure ou égale à 2 mètres avec un véhicule tracteur d’un PTAC inférieur ou égal à 3,5 tonnes) oder Cl. 2 wenn Anhänger über 2m (Ensemble roulant ayant une hauteur totale supérieure à 2 mètres et inférieure à 3 mètres avec un véhicule tracteur d’un PTAC inférieur ou égal à 3,5 tonnes.).

Über 3,5T mit Anhänger Cl. 4 (Ensemble roulant avec un véhicule tracteur d’un PTAC supérieur à 3,5 tonnes)

Hier mit Bildern:
https://ww3.autoroutes.fr/fileadmin/use ... n_2008.pdf

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 17.07.2010 15:19
von Charly&Lisa
Dacia Logan MCV 1870kg max+ 1300kg Anhänger macht dann wohl 3170kg wobei das Gespann nicht schwerer sein darf als 2700kg.
Demnach wenn ich das richtig verstehe dann stehen den 130 Km/h in Frankreich nichts im Weg.

Karl

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 25.07.2010 14:47
von Nenette
Hallo,
dem steht, zumindest aus meiner Sicht, entgegen, dass im Falle eines Unfalls die deutschen Versicherungen den Schaden nicht oder nicht vollständig erstatten, falls man mit dem Gespann schneller fährt, als die deutsche Zulassung es gestattet, also 80 oder 100 km/h.
Viele Grüße,
Nenette

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 22.09.2010 14:38
von Pekosurf
ups...
Defender 2950 kg + 750 kg Hänger= 3700 kg...

soweit zum derzeitigen Gespann.
Max möglich wäre aber 2950 kg + 3500 kg Hänger = 6450 kg

Darf ich denn da in Frankreich überhaupt noch fahren mit meinem "alten" Führerschein Klasse 3 bis 7,5 To bzw. 12 to Gesamtzuggewicht?

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 22.09.2010 20:40
von Niels$
pekosurf hat geschrieben:Darf ich denn da in Frankreich überhaupt noch fahren mit meinem "alten" Führerschein Klasse 3 bis 7,5 To bzw. 12 to Gesamtzuggewicht?
Dazu gibt es ja, soweit ich weiß gegenseitige Vereinbahrungen zur grundsätzlichen Anerkennung von Führerscheinen, welche im jeweiligen Herkunftsland gültig sind. Soweit zumindest im privaten Verkehr, gewerblich ist das glaube ich nicht so einfach.

Niels

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 22.09.2010 22:57
von Jugger64
Hallo Pekosurf,

das Thema mit den Führerscheinen in Europa haben wir hier unter Grau, Schweinchenrosa oder Karte - Führerscheine im Ausland schon mal ausführlich diskutiert.

Gruß
Norbert

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 23.09.2010 21:04
von Reisender
Hallo
hier muß ich den roten Falter mal korrigieren das Gesamtgewicht eines Gespanns, egal ob LKW oder PKW, errechnet sich aus dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und dem Gesamtgewicht des Gezogenen Fahrzeugs. Ich habe bei einem zul Gesgewicht von 2005kg und meinem Hartmann von 650kg gerade mal 2655kg Gesgewicht, daher bin ich unterhalb der 3,5t und habe freie Fahrt. Desweiteren zählen die Männes chen an den Mautstationen meinen Hartmann als ganz normalen Anhänger und ich habe noch nie in Frankreich dafür Maut gezahlt. Das müssen nur große Wohnwagen aber keine normalen Hänger, ich denke sie wollen damit ihre Wirtschaft entlasten.
Jetzt noch einen Zusatz zur Information, wenn ein PKW mit einer zulässigen Anhängelast von z B 1250 kg einen Hänger mit einem zulässigen Gesgewicht von 2t zieht, dieser aber in Summe von Tara und Ladung das Gewicht von 1250 kg nicht überschreitet, so ist das ebenfalls zulässig.
Schöne Grüße
Gunnar
PS auf etlichen Frankreichfahrten bin ich einigemale an den Flics vorbeigefahren mit 125 km/h und während eines Überholvorgangs und nie hat mich irgendwer angehalten

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 23.09.2010 22:07
von Tessala
Reisender hat geschrieben:Hallo
PS auf etlichen Frankreichfahrten bin ich einigemale an den Flics vorbeigefahren mit 125 km/h und während eines Überholvorgangs und nie hat mich irgendwer angehalten
Servus,
ich denke der springende Punkt ist nicht das angehalten werden. Sondern eher das Thema mit dem Unfall und das die Deutsche Versicherung nicht vollständig den entstandenen Schaden bezahlt (Hiervor wird mehrfach gewarnt). Somit denke ich kräht kein Hahn danach, solange nichts passiert. Den rest muß jeder für sich selbst ausmachen.

Also weiter Knitterfreie fahrt :)

Gruß
Marck

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 10.01.2015 17:02
von Raclet156
Servus
Ich suche schon den ganzen Nachmittag in der Suchfunktion hab ich auch nichts gefunden,
habe auch bei ADAC und AvD gesucht aber die wollen einen nur Camping Plätze anbieten,so jetzt zum Thema ,Frankreich Höchstgeschwindigkeit mit unseren Zeltanhänger Roadmaster
wollte wissen wie das nochmal Ausgerechnet wird,hab auch schon verschiedene Seite im Netzt gefunden da ist aber alles zwischen 90-130kmh dabei
Ich Denke mal das Ich mit meinem E34 und Hänger unter 3,5to bin und dann 110kmh fahren kann ,auch wenn der Roadmaster auf 100 kmh zugelassen ist
war das letztemal vor 2008 in Frankreich bevor die Regelung kam,(Port-la Nouvelle)

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 10.01.2015 19:21
von KSF
Hallo Raclet156,
unter 3,5t darf man mit Anhänger 130km/h auf den angegeben Autobahnen fahren. Normalerweise steht es auch immer auf den Schildern, selbst die 130. Bei manchen Autobahnen die nichts kosten sind es dann auch nur 110km/h. Aber das steht ja auch dann auf den Schildern. Nur bei Nässe gilt dann 110 bzw. 100. Aber das steht dann auch auf den S...... :lol

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 10.01.2015 20:06
von Raclet156
Ja das weis Ich, es ginge Mir darum wie das wieder errechnet wird,Mit Eiegen Gewicht und Anhängerlast Und Zuglast,
Bin Ich nun unter 3,5to oder drüber ??
Überall steht was anderes,Über 3,5to ist ja 90kmh oder 110kmh
dann hab Ich gelesen unter 3,5to sind es 130kmh,es steht ja immer was anderes im Netz,kommt darauf wer was Schreibt

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Verfasst: 10.01.2015 20:17
von KSF
im ADAC heißt es ganz deutlich:
4) 90 km/h, wenn das zul. Gesamtgewicht des Gespanns über 3,5 t liegt
5) Wenn das zul. Gesamtgewicht des Gespanns über 3,5 t liegt, gilt 80 km/h

Also zul. Gesamtgewicht des Gespanns. Beide zul. Gesamtgewichte zusammenzählen, die in den Fahrzeugscheinen stehen.
http://www.adac.de/reise_freizeit/stadt_region_land/laenderfuehrer.aspx?Land=51
dann unten bei Praktische Hinweise +Verkehr anklicken. Dann geht ein gelber Block auf und da steht alles drin.

Bei mir wäre das zul. GG beim PKW 2200kg und bei meinem Falter 710kg. Zusammen also 2910kg. Ich darf also, wenn es erlaubt ist, bis 130km/h fahren, vorausgesetzt, daß es trocken auf der Straße ist und ich meinen Führerschein länger als 3 Jahre habe.